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Zum 1. September 2009 wird es einige Gesetzesänderungen geben. Die wichtigsten haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.
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ScheidungenSchulden vor der Ehe bleiben außen vor. Auch trickreiches Beiseiteschaffen von Vermögen vor dem Scheidungstermin geht nicht mehr. Bei der Rente muss der bessergestellte Partner mehr Zugeständnisse machen. Auch die private Altersvorsorge sowie Betriebs- und berufsständische Renten werden sofort geteilt, nicht nur die gesetzlichen Ansprüche.
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PatientenverfügungDer Wille eines Patienten hat bei der Anordnung lebenserhaltender Maßnahmen jetzt immer Vorrang. Damit herrscht Rechtsklarheit bei der medizinischen Behandlung von Menschen, die infolge eines Unfalls oder Krankheit ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben.
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FamilienrechtStreitigkeiten in Familien, Fragen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht oder Versorgungsausgleich sollen künftig anwenderfreundlich geregelt werden. Das gilt auch für das Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören unter anderem Vormundschafts-, Betreuungs- und Unterbringungssachen, aber auch Nachlass- und Registersachen.
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KronzeugenregelungSchwere Straftaten wie Terrorismus und organisierte Kriminalität sollen effektiver verfolgt werden. Die Aussicht auf Strafmilderung soll Täter dazu bringen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Diese Kronzeugen sollen dazu beitragen, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen.
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Neue SchlichtungsstelleWer Streit mit seinem Anwalt hat, kann künftig vor die neue "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" ziehen. Dort soll ein unparteiischer Schlichter Auseinandersetzungen schnell und kostengünstig beenden.
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AktionärsrechteAktionäre erhalten künftig mehr Informationen aus dem Unternehmen. Die Gesellschaften müssen in Zukunft alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Zudem können Aktionäre aktiv an der Hauptversammlung teilnehmen per Online-Zuschaltung, Stimmabgabe per Briefwahl oder auf elektronischem Weg.
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Datenschutz IPersonenbezogene Daten dürfen nur nach Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden. Wird diese Einwilligung nicht schriftlich erteilt, ist sie grundsätzlich zu bestätigen oder elektronisch zu protokollieren. Das gilt auch für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise für Eigenwerbung oder für die Spendenwerbung von Kirchen.
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Datenschutz IINach den Datenschutzskandalen bei einer Reihe von Großunternehmen wird geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Datenschutzbeauftragten kann während ihrer Amtszeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt noch ein Jahr nach dem Ausscheiden aus diesem Amt.
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Solarium-VerbotMinderjährige dürfen künftig Sonnenbanken nicht mehr benutzen. Denn gerade die Haut junger Menschen ist besonders sonnenempfindlich. Die zunehmenden Hautkrebs-Erkrankungen sind oft auf zu viel UV-Strahlung zurückzuführen.
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Glühbirnen-VerbotAm 1. September tritt die erste Stufe des EU-Glühbirnenverbots in Kraft. Traditionelle Glühbirnen mit einer Leistungsstärke von 100 Watt und mehr dürfen in der Europäischen Union nicht mehr vertrieben oder importiert werden. Zudem sollen alle matten Glühbirnen vom Markt verschwinden. Im Einzelhandel noch vorhandene Vorräte dürfen aber verkauft werden, bis sie erschöpft sind.
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Assistenzpflege Behinderte Menschen, die auf persönliche Hilfe angewiesen sind, können Pfleger künftig mit ins Krankenhaus nehmen. Bisher ruhte die Finanzierung der Assistenzleistung bei stationären Aufenthalten. Diese Gesetzesänderung trat bereits am 5. August in Kraft.
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Verbraucherschutz beim Telefonieren: Und zwar vor "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection). Bisher war es möglich, dass die Betreibervorauswahl einfach auf Zuruf eines Dritten hin umgestellt werden. Künftig muss die Umstellung schriftlich veranlasst oder bestätigt werden. Das Gesetz ist bereits am 4. August in Kraft getreten.
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Straßenverkehrsordnung INeue Vorschriften sollen Radfahrern Umwege ersparen: Einbahnstraßen lassen sich leichter für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung öffnen. Und Sackgassenschilder können künftig anzeigen, dass - anders als für motorisierten Verkehr - ein Durchkommen für Radfahrer und auch Fußgänger möglich ist.
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Straßenverkehrsordnung IIInline-Skater und Rollschuhfahrer werden erstmals ausdrücklich in der StVO genannt und darin grundsätzlich wie Fußgänger behandelt. Ausnahmsweise dürfen sie auch außerhalb des Fußwegs am rechten Straßenrand in Fahrtrichtung fahren, wo das neue Zusatzschild "Inliner frei" dies zulässt.
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Straßenverkehrsordnung IIIEinige Verkehrsschilder fallen weg. Ersatzlos gestrichen wird unter anderem dasjenige für beschrankte Bahnübergänge: Künftig signalisiert das dreieckige Warnzeichen mit Zug-Abbildung sowohl unbeschrankte wie beschrankte Bahnübergänge. Und nur noch an dem waagerechten weißen Pfeil auf blauem Grund mit entsprechendem Schriftzug erkennen Verkehrsteilnehmer in Zukunft die "Einbahnstraße".