Telefon, Energy-Drinks, Lebensmittel-Farbstoffe Was sich ab Juni in Deutschland ändert

Berlin · Der Juni ist da und mit ihm einige wichtige gesetzliche Änderungen. Dazu gehören nicht nur Warteschleifen bei Telefonanrufen, sondern auch Regelungen in Bezug auf die Visa-Warndatei oder Neuerungen bei der Sicherheitsverwahrung. Ein Überblick.

Sicherungsverwahrung - die härteste Strafe in Deutschland
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Foto: dapd

Telefon: Zum Schutz vor überzogenen Gebühren müssen die meisten Warteschleifen für Telefonkunden künftig kostenlos sein. Bei Service- Nummern wie 0180 oder 0900 sind solche Schleifen nur noch zulässig, wenn sie umsonst sind oder für den ganzen Anruf ohnehin ein Festpreis gilt.

Auch bei Gratis-Nummern bleiben Warteschleifen erlaubt, ebenso bei normalen Ortsvorwahlen — hierfür sind dann aber die üblichen Gebühren zu zahlen, wenn Kunden keinen Pauschaltarif (Flatrate) für Festnetzverbindungen haben. Bei Service-Nummern müssen die Anrufer zu Beginn über die voraussichtliche Dauer der Warteschleife informiert werden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, mit dem jahrelangen Ärgernis kostspieliger Warteschleifen solle jetzt Schluss sein. Bei Verstößen drohen Anbietern Bußgelder bis zu 100.000 Euro. "Die Telekommunikationsbranche hatte mindestens acht Monate Zeit, sich umzustellen", sagte Aigner. Anrufer sollten für Nichtleistung nicht zahlen müssen.

Verbraucherschützer kritisieren seit Längerem, dass in Warteschleifen teils unbemerkt Kosten von mehreren Euro fällig werden können. Die Änderungen sind Teil einer Reform des Telekommunikationsrechts, die 2012 beschlossen worden war. Seit 1. September gilt bereits eine Übergangsregelung, wonach die ersten zwei Minuten einer Schleife kostenlos sein müssen.

Energy-Drinks: Ein "erhöhter Koffeingehalt" von Energy-Drinks muss künftig auch gekennzeichnet werden, wenn solche Getränke in Bars oder Diskotheken "lose" im Glas ausgeschenkt und verkauft werden — etwa per Aushang oder Hinweis in der Getränkekarte samt Koffeinmenge in Milligramm pro 100 Milliliter.

Vorgeschrieben war dies bisher nur für verpackte Getränke. Eine am 2. Juni in Kraft tretende Verordnung legt laut Bundesverbraucherministerium zudem einheitliche Höchstmengen für die Stoffe Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton fest, die in solchen Drinks verwendet werden.

Lebensmittel-Farbstoffe: Bei der Lebensmittelherstellung dürfen bestimmte Farbstoffe nur noch stark eingeschränkt verwendet werden. Das soll sicherstellen, dass sie nur in gesundheitlich unbedenklichen Mengen aufgenommen werden. Laut Bundesverbraucherministerium handelt es sich um Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (E 124). Schon seit 2010 müssen diese Farbstoffe mit dem Hinweis gekennzeichnet werden: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".

Visa-Warndatei: Sie soll den Missbrauch deutscher Visa verhindern. In dieser zentralen Warndatei werden alle Menschen erfasst, die schon einmal wegen visa-relevanter Straftaten aufgefallen sind. Wer etwa wegen Menschenhandels oder Schwarzarbeit verurteilt wurde, soll kein Visum mehr bekommen.

Um mögliche Terroristen frühzeitig zu identifizieren, sollen bei einem konkreten Verdacht die Namen der Antragsteller und der Einlader mit der Anti-Terror-Datei abgeglichen werden. Der Bundesrat hatte den Plänen bereits Ende 2011 zugestimmt. Die technische Umsetzung erforderte aber eine längere Vorlaufzeit.

Sicherungsverwahrung: Für die Unterbringung von Sicherungsverwahrten gelten neue gesetzliche Vorgaben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Reform vor gut zwei Jahren gefordert. Nach den Vorgaben der Karlsruher Richter muss sich die Sicherungsverwahrung vom normalen Strafvollzug deutlich unterscheiden. Neben räumlicher Trennung von den Strafhäftlingen haben Sicherungsverwahrte einen Rechtsanspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Für die Umsetzung waren in den Justizvollzugsanstalten zahlreiche Neu- und Umbauten nötig.

(dpa/das/csi/pst/csr)
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