Viele Menschen sind nach Angaben von Verbraucherschützern durch Kreditverträge "wirtschaftlich überfordert". Sie rufen die Banken daher zu einer verantwortlicheren Kreditvergabe auf. Wem die Schulden bereits über den Kopf wachsen, sollte sich an eine Schuldnerberatung wenden - und unter Umständen eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen.
ÜBERSCHULDUNG
Verbraucher gelten als überschuldet, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum nicht reicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken und auch eine Reduzierung des Lebensstandards dabei nicht hilft. Häufig führen zu dieser Situation Arbeitslosigkeit, Krankheit und andere Schicksalsschläge. Ursache können aber auch Schwierigkeiten sein, maßvoll mit Geld umzugehen.
SCHULDNERBERATUNG
In Deutschland helfen über 1000 Schuldnerberatungsstellen Menschen dabei, ihre Schuldensituation wieder in den Griff zu bekommen. Daneben gibt es Beratungsstellen, die überschuldeten Menschen dabei helfen, über das Verbraucherinsolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Eine Beratungsstelle in der Nähe können Verbraucher unter www.meine-schulden.de finden. Dort können Menschen mit Schulden zunächst auch einmal anonym Kontakt zu einem Berater aufnehmen.
VERBRAUCHERINSOLVENZ
Wer aus der Schuldenfalle herauskommen möchte, kann seit 1999 mit Hilfe einer Schuldnerberatung, eines Anwalts oder Steuerberaters bei Gericht einen Antrag auf Privatinsolvenz einreichen. Das Verfahren ermöglicht die sogenannte Restschuldbefreiung. Dafür müssen Verbraucher sechs Jahre lang so viele Schulden wie möglich abstottern. Danach werden ihre Restschulden gestrichen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant, dass das Insolvenzverfahren für die Restschuldbefreiung wegfallen kann, wenn die Betroffenen völlig mittellos sind.
PFLICHTEN DES SCHULDNERS
Für einen Antrag auf Privatinsolvenz müssen Verbraucher belegen, dass sie sich nicht mit ihren Gläubigern einigen konnten. Zypries plant, dass künftig auch die Begründung reicht, dass eine Einigung aussichtslos ist, weil einfach kein Geld da ist. Das Insolvenzverfahren ist für den Schuldner zudem mit Kosten verbunden. Kann er das Geld dafür nicht aufbringen, werden ihm die Kosten von den Justizkassen der Länder aber gestundet. Eine Restschuldbefreiung darf jeder außerdem nur einmal in zehn Jahren beantragen.
RECHTE DES SCHULDNERS
Während die Restschuldbefreiung läuft, darf der Besitz des Schuldners nicht von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Sein Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil des Einkommens an einen Treuhänder abführen, allerdings erst ab Beiträgen über 985,15 Euro. Wenn der Schuldner Unterhaltspflichten hat, steigt die Grenze entsprechend an. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens können sich Schuldner vor Pfändungen mit einem sogenannten P-Konto schützen. Banken müssen auf Antrag jedes Girokonto in ein solches Konto umwandeln. Damit kann es dann durch eine Pfändung nicht mehr blockiert werden oder von der Bank gekündigt werden.
RECHTE DER GLÄUBIGER
Die Gläubiger können beantragen, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird. Dies ist möglich, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt ist, also wenn er etwa Vermögen hinterzogen hat.