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Innenministerkonferenz: Weg für Video-und Online-Überwachung frei

zuletzt aktualisiert: 18.04.2008 - 12:12

Berlin (RPO). Kommt jetzt der totale Überwachungsstaat? Die Innen- und Justizminister haben sich auf tiefgehende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Vertraulichkeit privater Gespräche geeinigt. Dazu sollen sogar Kameras in Wohnungen angebracht werden dürfen.

Zu Fahndunghszwecken dürfen die Ermittler künftig Online-Durchsuchungen an privaten Computern vornehmen. Nach kontroverser Diskussion stimmten sie am Freitag bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Saarow den von der Bundesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regeln dafür zu.

Die SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Eine anders lautende Entscheidung wäre ein "fatales Signal" gewesen, betonte der CDU-Politiker.

Die Regeln für die Online-Durchsuchung sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts, auf den sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor wenigen Tagen geeinigt haben. Der Entwurf erlaubt auch die Videoüberwachung von Wohnungen. Dabei darf in Kauf genommen werden, dass Unverdächtige mit ins Visier der Fahnder geraten.

"Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden" - diese Formulierung war schon in einem der ersten Gesetzentwürfe des Bundesinnenministeriums vom Juli 2007 enthalten. Die öffentliche Diskussion über das Anti-Terror-Gesetz wurde bisher aber von den Online-Durchsuchungen bestimmt.

Auch Diskussion über Online-Durchsuchungen nicht beendet

Die SPD stellt die optische Wohnraumüberwachung allerdings in Frage. Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme erschließe sich ihm nicht ohne weiteres, sagte der sozialdemokratische Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Das müsste man schon sehr gut begründen." Diese "neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse" werde in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen. Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein."

Auch die Diskussion über die Online-Durchsuchungen ist noch nicht ganz abgeschlossen. Bayern ist fest entschlossen, die vom Bund geplanten Regeln per Landesgesetz auszuweiten. Die Landesregierung will auch das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungsprogrammen ermöglichen.

Wiefelspütz sagte, dies würde das Verfassungsgericht mit Sicherheit für nichtig erklären. "Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Späh-Programmen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde", sagte er Wiefelspütz. Dafür gebe es aber keine ausreichende Mehrheit im Bundestag.

Keine Einigung über NPD-Verbot

Die Innenminister beenden am Mittag ihre Frühjahrstagung. Am Donnerstag hatten die 17 Ressortchefs eine EU-Initiative zur Aufnahme christlicher Flüchtlinge aus dem Irak beschlossen. Nicht einigen konnten sie sich dagegen auf eine gemeinsame Position zum NPD-Verbot. Die Unions-Minister blockten den SPD-Vorstoß für ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ab.

Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuvor berichtet, das Bundeskriminalamt dürfe um die Gefahr von Terroranschlägen abzuwenden, in Zukunft nicht nur Wanzen in den Wohnungen von Terrorverdächtigen anbringen, sondern auch Kleinstkameras. Diese könnten live mitverfolgen, was die Verdächtigen gerade tun, berichtet das Blatt. Diese Überwachung soll bis zu einen ganzen Monat lang dauern dürfen. Die Zeitung beruft sich auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf zur BKA-Reform.

Quelle: afp

 
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