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SPD mit Entscheidung zufrieden: Wehrdienstverkürzung muss in Bundesrat

zuletzt aktualisiert: 27.06.2010 - 16:57

Köln (RPO). Die vom Bundestag beschlossene Verkürzung des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das ergibt sich aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 18. Juni 2010, aus dem der "Kölner Stadt-Anzeiger" zitiert.

Mit dem freiwilligen zusätzlichen Zivildienst werde eine neue Art von Dienst im Rahmen der für den Zivildienst vorgesehenen Auftragsverwaltung geschaffen, heißt es in dem Gutachten. Dem Bundesamt für den Zivildienst werde eine Aufgabe übertragen, die es bisher nicht gehabt habe. Daraus ergebe sich die Zustimmungsbedürftigkeit des gesamten Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010.

Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, zeigte sich erfreut über das Ergebnis des Gutachtens. "Es gibt noch eine Möglichkeit, den Unsinn dieses Wehrdienst-Praktikums zu vermeiden", sagte er der Zeitung.

Seit der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen verfügt die schwarz-gelbe Bundesregierung in der Länderkammer über keine Mehrheit mehr. Bislang ging Schwarz-Gelb davon aus, dass es sich bei der Wehrpflichtverkürzung um ein Einspruchsgesetz handelt, bei dem ein Widerspruch des Bundesrates durch die Mehrheit des Bundestages überstimmt werden kann.

Der Bundestag hatte das Wehrrechtsänderungsgesetz am 17. Juni gebilligt. Die zum 1. Juli Einberufenen sollen die ersten sein, die nur noch sechs Monate lang ihren Dienst leisten.

Quelle: DDP/csi

 
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