Analyse Wenn der Staat falsche Anreize setzt

Düsseldorf · Seit Kliniken nach Fällen und nicht mehr nach Betten bezahlt werden, steigt die Zahl der Operationen. Andere ökonomische Fehlanreize gibt es auch bei der Rente mit 63, der Pendlerpauschale und der Euro-Rettung.

 Vor allem die Zahl teurer und planbarer Operationen in Krankenhäusern hat zugenommen. Eine große Rolle dürfte dabei die frühere Finanzreform spielen.

Vor allem die Zahl teurer und planbarer Operationen in Krankenhäusern hat zugenommen. Eine große Rolle dürfte dabei die frühere Finanzreform spielen.

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In Süddeutschland und der Schweiz gab es früher eine interessante Art, Mäuseplagen zu bekämpfen. Um die Bürger zum Fangen der lästigen Nager anzuhalten, hatten Gemeinden eine "Schwanzprämie" ausgelobt. Für jedes tote Tier gab es eine Geldprämie, zum Nachweis der erfolgreichen Jagd hatte der Bürger den abgeschnittenen Mausschwanz vorzulegen. Doch das führte nicht nur zur Jagd auf die Tiere, sondern reizte viele auch an, mit der Züchtung derselben ein lukratives Geschäft zu beginnen. Die Prämie belastete nicht nur die Gemeindekasse, sondern führte auch noch zu unerwünschten Nebeneffekten. Damit ist sie ein typisches Beispiel für einen ökonomischen Fehlanreiz staatlicher Interventionen. Beispiele aus dem Ordner "Gut gemeint ist nicht nicht gut gemacht" finden sich vor allem in der Gesundheits-, sozial- und Energiepolitik.

Krankenhaus-Finanzierung Am Donnerstag offenbarte eine Studie, welche Fehlanreize bei der Klinik-Finanzierung gesetzt wurden. Laut der Studie, die unter anderem die TU Berlin im Auftrag von Kassen und Kliniken erstellte, stieg die Zahl stationärer Behandlungen zwischen 2007 und 2012 um 8,4 Prozent. Vor allem die Zahl teurer und planbarer Operationen nahm zu. So erhöhte sich die Zahl der Bandscheiben-OPs um mehr als 50 Prozent. Auch bei Knie- und Hüftgelenk-Operationen liegt Deutschland im Vergleich der Industrie-Länder an der Spitze. Eine große Rolle dürfte dabei die frühere Finanzreform spielen. Früher bezahlten die Kassen die Kliniken, grob gesagt, nach Liegezeit. Das reizte die Ärzte an, ihre Patienten möglichst lange zu behalten.

Dann wurde auf Fallpauschalen umgestellt. Seitdem erhalten Kliniken pro Fall eine feste Pauschale, unabhängig davon, wie lange der Patient bleibt. Die durchschnittliche Liegezeit ist (wie beabsichtigt) von einst 14 Tagen (in 1991) auf gut sieben Tage gefallen. Zugleich versuchen Kliniken (aus ihrer Sicht rational), die Zahl der Fälle hochzutreiben. Das geht zwar nicht bei Notoperationen, deren Zahl auch tatsächlich kaum anstieg, aber bei planbaren Eingriffen. Dazu passt dieser Befund: So bald der Wert einer Fallpauschale (wie bei bestimmten Rückenoperationen) erhöht wurde, legte die Zahl der Behandlungen zu. Doppelte Folge der Fehlsteuerung: Patienten erhalten womöglich medizinisch überflüssige Operationen, Kassen müssen für deren Kosten aufkommen. Das eigentlich sinnvolle System der Fallpauschalen muss folglich dringend Richtung Qualitätswettbewerb reformiert werden. Immerhin ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hierzu eingesetzt.

Rente mit 63 Die Rentenpolitik war schon immer anfällig für Fehlanreize, weil spezielle Regelungen hier meist Hunderttausende treffen. Die unter dem einstigen Sozialminister Norbert Blüm eingeführten Frühverrentungsregeln führten dazu, dass Konzerne ihre Mitarbeiter massenhaft auf Kosten der Beitragszahler in Frührente schickten, auch um günstigere Arbeitnehmer einzustellen. RWE sorgt einst mit seiner "51er Regelung" (Ruhestand ab 51 Jahre) für besonders viel Wirbel. Mühsam wurden diese Regeln abgeschafft, um nun ausgerechnet von der großen Koalition in kleiner Form wiederbelebt zu werden. Seit 1. Juli ist es für langjährig Versicherte möglich, abschlagfrei mit 63 Jahren in Rente zu gehen. 200.000 Anträge werden für dieses Jahr erwartet. Individuell - und das ist typisch für solche gesamtwirtschaftlichen Fehlanreize - ist es rational, diesen Weg zu nutzen. Auch sei jedem der frühe Ruhestand gegönnt. Gesamtwirtschaftlich aber ist die Wirkung verheerend: Nicht nur, dass die Rentenkasse bis 2030 mit 33 Milliarden Euro belastet wird. Auch entzieht man den Betrieben so qualifizierte Mitarbeiter, die diese in Zeiten des Fachkräftemangels eigentlich dringend brauchen. Das ist umso misslicher, als sich die Rente mit 63 vor allem für gut verdienende Fachkräfte lohnt, die besonders schwer zu ersetzen sind.

Solarförderung Ähnlich seltsame Blüten hat auch die vom Staat organisierte Förderung von Solaranlagen getrieben. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelte der Staat, dass die Eigentümer von Ökostrom-Anlagen ihren Strom jederzeit ins Netz einspeisen dürfen und hierfür 20 Jahre eine feste Vergütung bekommen, egal wie hoch der Großhandelspreis an der Börse ist. Die Differenz bezahlt der Stromkunde über die EEG-Umlage. Auch dieser Anreiz hat teure und absurde Folgen. Stromkunden zahlen mittlerweile 24 Milliarden Euro pro Jahr für die Förderung des Ökostroms, ein Siebtel des Strompreises entfällt auf die EEG-Umlage. Zudem steht nun dank der üppigen Förderung ein Drittel der globalen Solaranlagen ausgerechnet am sonnenarmen und damit wenig sinnvollen Standort Deutschland. "Photovoltaik in Deutschland macht ökonomisch so viel Sinn wie Ananaszüchten in Alaska", hatte es der frühere RWE-Chef Jürgen Großmann auf den Punkt gebracht. Inzwischen wurde das EEG zwar mehrfach reformiert, das Grundproblem bleibt: Der Staat lenkt zu Lasten der Stromkunden Investitionen in eine falsche Richtung.

Pendler-Pauschale Auch mit jeder steuerlichen Vergünstigung setzt der Staat Anreize, die zu gesamtwirtschaftlich unerwünschten und teuren Effekten führen. Nach der deutschen Einigung führten bestimmte Abschreibungsregeln für Bauinvestitionen dazu, dass der Aufbau Ost zu einer Beglückung der ostdeutschen Städte mit überdimensionierten Einkaufszentren und Bürogebäuden führten.

Auch die von vielen Arbeitnehmern geliebte Pendlerpauschale hat fragwürdige Effekte. Zum einen entgehen dem Fiskus damit Milliarden an Steuereinnahmen. Zum anderen macht der Fiskus es damit für viele Bürger attraktiv und möglich, Eigentum auf dem Land zu erwerben. Die Kritik lautet: Die Pendlerpauschale fördert die Flucht aufs Land und zu einer entsprechenden Belastung der Umwelt durch Pendler, die jeden Tag Stunden zu ihrer Arbeitsstätte in der Stadt unterwegs sind. Dabei bedeutet die Pendlerpauschale eigentlich eine Ungleichbehandlung, schließlich bekommt der Städter ja auch keinen Zuschuss vom Fiskus dafür, dass er in der Stadt lebt.

Hartz-Reform Es gibt aber auch Beispiel, die zeigen, dass der Staat lernfähig ist. Jahrzehnte lange zahlten die Arbeitsämter Langzeitarbeitslosen bis zu 57 Prozent des Nettoeinkommens als Arbeitslosenhilfe und das ein Leben lang. Bis zu 2000 Euro waren drin. Das führte dazu, das der ökonomische Anreize für Arbeitslose, sich einen neuen Job zu suchen, relativ gering ausfiel. Schluss machten damit die Hartz-Refomen, die der damalige kanzler Schröder im März 2003 ankündigte. Seitdem folgt auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I mit Hartz IV eine Fürsorgeleistung, die sich nur noch an der Bedürftigkeit und nicht mehr an dem vorherigen Beruf orientiert. Auch deshalb gingen die Arbeitslosenzahlen von einst fünf Millionen auf unter drei Millionen zurück. Der Anreiz der Hartz-Reform funktioniert.

(anh)
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