Die plebiszitäre Welle: Wenn sich Bürger wehren
VON REINHOLD MICHELS - zuletzt aktualisiert: 01.09.2010 - 13:02Düsseldorf (RP). Jüngste Protestbewegungen gegen das Rauchen in Bayern, die sechsjährige Einheitsschule in Hamburg oder das Stuttgarter Bahnhofs-Großprojekt künden von einer neuen plebiszitären Welle. Wie passt das mit einer angeblichen "Politikverdrossenheit" zusammen?
Die Wahlbeteiligung geht in Deutschland seit Jahren deutlich zurück. Die politischen Parteien verlieren spürbar Mitglieder. "Politikverdrossenheit" ist Bestandteil unseres Wortschatzes geworden. Bei Lichte besehen dürfte es sich weniger um Verdruss an der Politik, als vielmehr um einen solchen an Politikern handeln.
Nur das erklärt nämlich die um sich greifenden Bürgerbewegungen, Volksinitiativen, Protestbewegungen für oder gegen politische Projekte. Wer an der Politik verzweifelt, geht in die innere Emigration. Wer sich über Politiker ärgert und wem die öffentlichen Dinge nicht gleichgültig sind, der geht auf die Straße. Nicht selten vermischt sich jedoch die Sorge um die "res publica", den Staat und das Gemeinwesen, mit mäßig verhüllten egoistischen Protestmotiven. So mancher Bourgeois maskiert sich als Citoyen. Der spießige Ichling im Gemeinwohl-Kostüm.
Zuletzt in München, Hamburg, Stuttgart zu beobachtende, aufständisch und widerborstig gesinnte, politisch hochmotivierte Bürger agieren nach der altbekannten Devise: "Sich regen bringt Segen." Ob im Freistaat Bayern für ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen, im Stadtstaat Hamburg gegen die sechsjährige Einheitsschule oder in der Stuttgarter Innenstadt gegen das gigantische Hauptbahnhof-Tieferlegungsprojekt – weder der zum Anarchischen neigende Bajuwar, noch der vornehme Hanseat, noch der wackere Schwabe – niemand fürchtet sich davor, Demokratie wörtlich zu nehmen, also Volksherrschaft außerhalb der Parlamente auszuüben. Dabei will man mit Eifer und Ausdauer das Gesetz des Handelns bestimmen und die Vertreter der seit 1949 alles in allem bewährten repräsentativen Demokratie wenn nicht das Fürchten lehren, so ihnen doch Beine machen.
Manchmal gilt für eine Volksprotestbewegung der bekannte Befund, dass nichts so stark sei wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist. 1989 stand das niedergedrückte Volk der DDR gegen seine Unterdrücker auf. "Wir sind das Volk" lautete der politische Schlachtruf in Ost-Berlin und Leipzig. Wir erlebten damals ein in der DDR-Verfassung natürlich nicht vorgesehenes Plebiszit, eine de-facto-Volksabstimmung gegen das gesamte kaputte System.
Die Weltgeschichte, nicht so sehr unsere Historie, ist voll von Aufständen und Umstürzen. Der Deutsche hat, um es in der Sarrazin-Sprache auszudrücken, kein Revoluzzer-Gen. Eher liebt er es, "sich beim Biere über die Regierung zu ärgern", wie der Antidemokrat Bismarck spottete.
Aber die Deutschen mögen es, sich per Volksbegehren, Volksinitiativen, Volksentscheiden in die Gesetzgebung einzumischen, sich, modisch formuliert, "einzubringen" in das demokratische Kräftespiel. Alle Landesverfassungen, nicht jedoch das Grundgesetz, sind dabei behilflich. Besonders viel plebiszitären Gestaltungsspielraum bietet traditionell der Freistaat Bayern auf Landes- und Kommunalebene. Die ostdeutschen Bundesländer zogen nach der siegreichen friedlichen Bürgerrevolution von 1989/90 nach. Nur das Grundgesetz ist dabei geblieben, dass allein "Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes" der Bestätigung durch einen Volksentscheid (Artikel 29) bedürfen.
Die erfolgreichen Bürgerinitiativen gegen das Rauchen in öffentlichen Räumen Bayerns, gegen die sechsjährige Einheitsschule in Hamburg sowie der noch nicht zum Ziel führende Stuttgarter Bahnhofsprotest künden von einer neuen plebiszitären Welle. Sie soll nach Ansicht derjenigen, denen es nicht reicht, alle paar Jahre einmal demokratische Repräsentanten wählen zu dürfen, bald auch das Grundgesetz erreichen.
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