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Bund und Kommunen streiten über Ausbau der Kinderbetreuung: Wer bezahlt die Betreuung des Nachwuchses?

zuletzt aktualisiert: 08.07.2004 - 12:23

Berlin (rpo). Bund und Kommunen streiten weiter über den Ausbau der Kinderbetreuung. Der Bund sagt, die Kommunen würden entlastet und müssten in die Betreuung der Kleinen investieren. Die Kommunen aber sagen, nach der Arbeitsmarktreform herrsche weiter Ebbe in den Kassen.

Der Städte- und Gemeindebund beklagte am Donnerstag erneut, bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werde kein Geld dafür übrig bleiben. Unterstützung erhielten die Kommunen aus Bayern. Führende Koalitionspolitiker mahnten sie dagegen an ihre Pflicht, für ein Betreuungsangebot zu sorgen.

Bei der Arbeitsmarktreform, die am Freitag im Bundesrat endgültig abgesegnet werden soll, hat der Bund den Kommunen eine Entlastung um 2,5 Milliarden Euro versprochen. Davon sollen sie bis zu 1,5 Milliarden jährlich in den Ausbau von Krippenplätzen oder Tagespflege für Kinder unter drei Jahren stecken.

Bayerns Staatsminister Erwin Huber betonte in Berlin, die Kommunen müssten das Geld aus dem Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro nicht zwingend für Kinderbetreuung verwenden. Sie reagierten mit Recht allergisch darauf, dass ihnen vom Bund oder von den Ländern immer neue Aufgaben auftragen würden. Wenn Familienministerin Renate Schmidt einen Ausbau der Kinderbetreuung wolle, dann sei "fresh money" - also zusätzliches Geld - vom Bund nötig.

Jürgen Gnauck vom Städte- und Gemeindebund äußerte im ZDF-Morgenmagazin die Befürchtung, dass die Kommunen nichts sparen würden, sondern Milliarden zulegen müssten. Trotz einiger Verbesserungen bleibe für sie ein Minus. "Wir werden kein Geld übrig haben, um zusätzlich in die Ganztagsbetreuung investieren zu können", sagte Gnauck. "Wie wehren uns gegen Verpflichtungen, die sich der Bundesgesetzgeber ausdenkt und die wir vor Ort, in den Ländern durchführen müssen ohne Geld."

Scharfe Kritik daran übte Grünen-Parteichef Reinhard Bütikofer. Die Landkreise und Kommunen seien in der Pflicht, das im Zuge der Hartz-Reform versprochene Geld für die Kleinkinderbetreuung auch für diesen Zweck zu verwenden, sagte er der "Berliner Zeitung". Den Bürgern legte er der Zeitung zufolge nahe, die Gemeinden mit Volksbegehren zu den versprochenen Investitionen zu bringen, falls diese sich weiter sperrten. Einen Rechtsanspruch für alle auf einen Betreuungsplatz wollte er aber nicht versprechen.

Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Nicolette Kressl erklärte im Südwestrundfunk, einen Rechtsanspruch oder eine Versorgungsquote werde es nicht geben. Sie erinnerte die Kommunen aber daran, dass der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige keine neue Aufgabe, sondern die Verpflichtung dazu schon seit langem im Kinder- und Jugendhilferecht enthalten sei. Sie bekräftigte, dass der Entwurf des Tagesbetreuungsgesetzes noch im Juli ins Kabinett gebracht werde. Darin werde formuliert, dass die Kommunen bis 2010 einen Ausbauplan entwickeln müssten.


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