Urteil gegen Raucherclubs in NRW Wirte zittern, Ordnungsämter jubeln

Düsseldorf (RPO). Bei Eckkneipenbesitzern liegen die Nerven blank nach dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster. Bisher hatten sie keine Probleme mit dem Nichtraucherschutzgesetz. Ein "Raucherclub"-Aufkleber am Eingang reichte. Dieses Schlupfloch hat das Gericht jetzt in einem ersten Schritt gestopft. Betroffen sind 33.000 Betriebe. Die Wirte zittern, die Ämter freuen sich.

Lesermeinungen: Raucherclubs vor dem Aus
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Foto: dapd

Düsseldorf (RPO). Bei Eckkneipenbesitzern liegen die Nerven blank nach dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster. Bisher hatten sie keine Probleme mit dem Nichtraucherschutzgesetz. Ein "Raucherclub"-Aufkleber am Eingang reichte. Dieses Schlupfloch hat das Gericht jetzt in einem ersten Schritt gestopft. Betroffen sind 33.000 Betriebe. Die Wirte zittern, die Ämter freuen sich.

Wenn es nach der Leitung des Düsseldorfer Ordnungsamtes geht, ist eine Nachbesserung des aktuellen Nichtraucherschutzgesetzes längst überfällig. Viele Lücken erlauben Wirten das Gesetz zu umgehen, das Ordnungsamt sei oftmals machtlos. Kontrolliert werde zwar regelmäßig, bei Verstößen sei es aber schwierig, ein Bußgeld zu verhängen. Dazu gebe es zahlreiche Ausnahmen und unklare Formulierungen.

So dürfen zum Beispiel nicht die Mitgliederausweise der Raucherclub-Gäste kontrolliert werden, das sei Aufgabe der Kneipenbesitzer. Jeder Raucher darf außerdem einen Nichtraucher als Begleitung mitnehmen. Zwar werde jeder Beschwerde nachgegangen, zu einem Bußgeldverfahren kommt es aber in den seltensten Fällen. Seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes 2008 sind in Düsseldorf etwa 70 Bußgelder verhängt worden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Niederrhein sieht nach dem Eilbeschluss noch keinen Grund zur Aufregung. "Dieser lässt zwar erste Schlüsse zu, ist aber noch nicht bindend. Warten wir auf das endgültige Urteil", sagte Sprecher Thorsten Hellwig unserer Redaktion.

Nachvollziehen kann er jetzt schon nicht, warum Raucherclub-Mitglieder keine Nichtraucher sein dürfen: "Muss ich unbedingt Tennis spielen, wenn ich Mitglied im Tennisverein bin?" Sollte es zu einem Aus für Raucherclubs kommen, würde das laut Hellwig "empfindliche Umsatzeinbußen" für die Eckkneipenbesitzer bedeuten.

Seiner Meinung nach ist das Nichtraucherschutzgesetz mit all seinen Ausnahmen genau angepasst an die unterschiedlichen Kneipen und Restaurants und deren Gäste. Dass Ausreißer nicht hinreichend kontrolliert werden, liege nicht am Gesetz, sondern an zu wenig Personal in den zuständigen Ordnungsämtern. Simple Regeln zu fordern, weil kein Personal da ist, sei eine bequeme Lösung.

Sollten Raucherclubs per Gesetz verboten werden, wären davon in NRW etwa 33.000 Gastronomiebetriebe betroffen.

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