Verbotsantrag der Länder listet Urteile auf Zahlreiche NPD-Funktionäre sind vorbestraft

Berlin · Fast ein Drittel der NPD-Funktionäre ist einem Zeitungsbericht zufolge vorbestraft oder es wird gegen sie wegen Straftaten ermittelt.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Wie die "Berliner Zeitung" vom Donnerstag aus dem Verbotsantrag der Bundesländer zitiert, sind 31,25 Prozent der dort aufgeführten 176 Funktionäre in Vorständen der Partei und ihrer Teilorganisationen rechtskräftig verurteilt oder gegen sie laufen Ermittlungen. Diese beziehen sich demnach auf politisch motivierte Straftaten, die zum Teil bis in die Neunziger Jahre zurückreichen.

Bei den Straftaten geht es der "Berliner Zeitung" zufolge unter anderem um Körperverletzung, Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Waffengesetz und die Bildung krimineller terroristischer Vereinigungen. Gegen ein Viertel aller Funktionäre ergingen demnach rechtskräftige Urteile, die meist in Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung mündeten. In 6,8 Prozent der Urteile habe es Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegeben.

Die Antragsschrift des Bundesrats war Anfang Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Der Antrag listet zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht. Ein erstes Verbotsverfahren in Karlsruhe war 2003 insbesondere daran gescheitert, dass die Behörden auch in Führungsebenen der NPD V-Leute platziert hatten.

(AFP)
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