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Steuer-Affäre: Zumwinkel darf auf Bewährung hoffen

VON SILKE FREDRICH - zuletzt aktualisiert: 25.09.2008 - 06:30

Düsseldorf (RP). Wegen der millionenschweren Steuerhinterziehung auf ein Liechtensteiner Stiftungskonto muss sich der Ex-Postchef Klaus Zumwinkel auf eine öffentliche Hauptverhandlung vor dem Bochumer Landgericht einstellen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte gestern, dass sie dem Manager ein Gerichtsverfahren nicht ersparen will.

Zumwinkels Anwalt Hanns Feigen hatte zuvor in einem Brief an die Bochumer Justizbehörden darum gebeten, dem Ex-Postchef eine Verhandlung zu ersparen, weil er durch die Vorverurteilung der Öffentlichkeit schon genug gestraft sei. Zudem habe er bereits Rückzahlungen geleistet.

„Weltweit“ habe Zumwinkel in der Öffentlichkeit am Pranger gestanden, als die Staatsanwaltschaft im Februar das Millionenversteck bei der LGT-Bank in Liechtenstein aufdeckte. Fast zwei Jahrzehnte soll der Manager Gelder dort eingezahlt haben und den deutschen Fiskus damit um eine Million Euro Steuergelder geprellt haben. Zumwinkel trat daraufhin von seinen Ämtern zurück und schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Die Bochumer Staatsanwaltschaft will Zumwinkel aber in jeden Fall anklagen. Derzeit bereite man die sogenannte Schlussverfügung vor, sagte ein Sprecher. Vor November wird es aber keine Anklage und damit einen Beginn einer öffentlichen Hauptverhandlung geben. Offenbar haben die Richter aber Zumwinkels Anwalt signalisiert, dass dem Manager eine Haftstrafe erspart bleibt. Zwei Jahre auf Bewährung mit hohen Auflagen sei die Vorstellung der Bochumer Staatsanwaltschaft. Offiziell bestätigen wollte dies gestern aber niemand.

Parallel ermitteln die Bonner Justizkollegen die Verwicklungen Zumwinkels in die Telekom-Spitzelaffäre. Doch selbst, wenn sie fündig würden, bleibe er auf freiem Fuß. „Zwei Bewährungsstrafen und hohe Rückzahlungen sind bei diesen Vergehen wahrscheinliche Strafen“, erklärt Rechtsanwältin Ina Müller unserer Zeitung. Gefängnis droht dem Manager laut Müller nur, wenn beide Straftaten „im Rahmen einer Gesamtstrafbildung zusammengelegt werden können“ und die maximale Zeit von zwei Jahren Bewährung überschritten wird. Das sei bei diesen Taten unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher sei es, dass Zumwinkel als Entschädigung einige Millionen seines Privatvermögens an eine soziale Einrichtung zahlen muss, als dass man ihn auf Staatskosten ins Gefängnis steckt, so die Rechtsanwältin.

Quelle: RP

 
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