Zuwanderungsdebatte Sind Ausländer krimineller?

Düsseldorf · Aufruhr, Emotionen, Verschwörungstheorien - nach den Übergriffen von Köln kursieren viele Meinungen. Unsere Redaktion hat versucht, die zwölf wichtigsten Fakten zusammenzutragen.

 Im Durchschnitt werden Flüchtlinge genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Im Durchschnitt werden Flüchtlinge genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Foto: dpa

Die jüngsten Ereignisse werfen viele asylrechtliche Fragen auf, schüren gesellschaftliche Vorurteile und zwingen die Politik jetzt zum Handeln. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Sind Ausländer krimineller?

Nein. Pauschal lässt sich das nicht belegen. Nach einem Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) vom November wuchs die Kriminalität bei Flüchtlingen unterproportional zum Anstieg der Zuwanderung. Dazu hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärt: "Insgesamt zeigen uns die derzeit verfügbaren Tendenzaussagen, dass Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig werden wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung." Auch der Münsteraner Kriminologe Christian Walburg kommt in einem Gutachten 2014 über den Zusammenhang zwischen Migration und Straftaten zu dem Schluss, dass erwachsene Einwanderer "insgesamt eher nicht vermehrt durch Straftaten" auffielen. Ausländische Jugendliche würden in den vergangenen Jahren eher seltener als Straftäter aktenkundig, wobei es einen "besonders deutlichen Rückgang" bei den Gewalttaten gebe.

Ist die Kriminalität durch die Flüchtlinge gestiegen?

Ja, absolut gesehen. Denn die Zahl der Personen, die straffällig werden können, ist ja gestiegen. Dabei geht es meist um Diebstahl oder einfache Körperverletzung (meist in den Heimen zwischen den Gruppen). Polizeibehörden, NRW-Innenministerium und die Gewerkschaft der Polizei weisen aber daraufhin, dass es keine überproportionale Kriminalität von Flüchtlingen gibt. "Es gibt keine Auffälligkeiten", sagt der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Arno Plickert. Laut Institut für Kriminalwissenschaften der Uni Münster sind im vergangenen Jahr bundesweit rund 38.000 Asylbewerber als Tatverdächtige bei der Polizei geführt worden — ohne Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht. Gemessen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen seien das 1,9 Prozent.

Verschweigt die Polizei Taten von Menschen mit Migrationshintergrund?

Nein. Die Polizei hat keine Vorgaben in dieser Richtung. Seit dem 1. Januar dieses Jahres werden auch alle Straftaten von Flüchtlingen in der Polizeistatistik unter dem Stichwort "Zuwanderung" erfasst. Eine Abgrenzung nach Herkunft ist in der allgemeinen Statistik schwierig. Die meisten Statistiken unterscheiden nur zwischen In- und Ausländern, eingebürgerte Deutsche mit Migrationshintergrund werden also nicht gesondert erfasst. Was als "Ausländerkriminalität" registriert wird, ist oftmals grenzüberschreitende Kriminalität von im Ausland wohnenden Tätern wie etwa Drogenhandel oder Verstöße gegen Aufenthaltsvorschriften, die Deutsche gar nicht begehen können. Eine Statistik, die über allen Zweifeln erhaben ist, gibt es also nicht, weil die Zuordnung "Ausländer" nicht klar definiert ist.

Welche Folgen hat Köln für die Landespolitik?

Am Montag muss sich NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) in einer Sondersitzung dem Innenausschuss des Landtags erklären und einen Bericht zur Lage in der Silvesternacht vorlegen. Als Konsequenz hat NRW-Polizeigewerkschaftschef Arnold Plickert drei Forderungen formuliert. Zum Schutz der Kollegen müssen endlich die "Bodycam", eine kleine Kamera auf der Schulter, und eine Mindeststrafe in Höhe von drei bis sechs Monaten für Täter, die Polizisten, aber auch Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute in Dienst attackieren, eingeführt werden. Zudem fordert Plickert mit Blick auf die Neubesetzung des Postens als Kölner Polizeipräsidenten, dass der Nachfolger von Wolfgang Albers nicht nach Parteizugehörigkeit, sondern rein nach seiner Polizei-Expertise ausgewählt werde.

Wie oft werden in Deutschland Frauen Opfer sexueller Gewalt?

Die Zahl der polizeilich erfassten schweren Vergewaltigungen und schweren sexuellen Nötigungen liegt bei rund 8000 Fällen im Jahr. Dies ergibt die Statistik des Bundeskriminalamts. Allerdings gehen die meisten Experten von einer sehr hohen Dunkelziffer von nicht angezeigten sexuellen Straftaten aus. Für eine hohe Dunkelziffer sorgt auch, dass die Täter bei sexueller Gewalt überwiegend Verwandte, Freunde und Bekannte sind — der Druck zu schweigen ist da oft besonders groß. Drei von zehn Tatverdächtigen bei bekanntgewordenen Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen sind laut BKA nicht deutsch. Nur 11,4 Prozent der ausländischen Tatverdächtigen sind Asylbewerber, aber immerhin 24,9 Prozent Türken. Sie sind allerdings auch die mit Abstand größte Immigrantengruppe in Deutschland. In Berlin kamen 2014 auf 100.000 Einwohner 20 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen. Auf Rang Zwei liegt Köln mit 19,2 Fällen auf 100.000 Einwohner.

Wie viele gewaltbereite Islamisten leben in Deutschland?

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes leben 1100 gewaltbereite Islamisten in Deutschland. 430 Personen werden als so gefährlich angesehen, dass ihnen jederzeit eine schwere Straftat zuzutrauen ist. Das ist die Einschätzung des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Aber seine Statistik ist alle andere als komplett: Der am Donnerstag in Paris erschossene Angreifer auf eine Polizeistation, der in Recklinghausen als angeblicher Syrer Asyl beantragt hatte, war beim Verfassungsschutz nicht als gewaltbereiter Islamist bekannt.

Waren die Übergriffe an Silvester koordiniert?

Sicher ist, dass sich die große Zahl von jungen, männlichen Immigranten in der Silvesternacht am Kölner Dom oder auch in Hamburg auch über soziale Netzwerke verabredet hat. Die Justizbehörden müssen nun klären, ob über die sozialen Netzwerke gezielt verabredet wurde, Straftaten wie insbesondere die sexuellen Übergriffe auf Frauen zu begehen, oder ob die Immigranten sich nur zum Feiern und/oder Randalieren verabredeten.

Werden Flüchtlinge in Deutschland ausreichend registriert?

Nein. Bislang überqueren noch immer Tausende die deutsche Grenze, ohne von den Behörden registriert worden zu sein. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wurde 2015 nur ein Bruchteil der Einreisenden erkennungsdienstlich anhand von Fingerabdrücken erfasst. Der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt geht davon aus, dass dies bei Zehntausenden in Deutschland bis heute noch nicht nachgeholt wurde. Zudem führen nach Schätzungen der GdP nur rund 25 bis 30 Prozent der aus Österreich einreisenden Personen einen Pass oder einen anderen Nachweis der Identität mit sich. 2016 will die Bundesregierung dieses Informationsdefizit durch die Einführung eines Flüchtlingsausweises beheben, der für jeden Migranten verpflichtend ist. Darin werden Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Fingerabdrücke gespeichert. Allerdings gehen die neuen Ausweise und die zentrale Registrierung von Flüchtlingen im Januar erst in eine Testphase, zunächst in vier Städten, unter anderem Berlin und Bielefeld. Bis Mitte 2016 soll das System in ganz Deutschland etabliert sein. Erst dann wird das Sicherheitsrisiko kontrollierbarer.

Wann kann ein straffällig gewordener Asylbewerber ausgewiesen werden?

Wer als Nicht-EU-Bürger zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde, kann nach einer Einzelfallprüfung ausgewiesen werden, wenn er in seinem Heimatland nicht mit Tod und Folter bedroht ist. Dies gilt in der Regel für die nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien, Tunesien und andere. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus diesen Ländern liegt bei unter einem Prozent. Anders sieht es bei Herkunftsländern wie Syrien aus, wo die Anerkennungsquote bei fast 100 Prozent liegt: Hier muss die Freiheitsstrafe drei Jahre und mehr betragen, bevor eine Ausweisung geprüft wird. Sie ist in der Regel nicht möglich, weil angenommen wird, dass das Leben des Straftäters in seinem Heimatland bedroht ist. Dies schreibt die Genfer Flüchtlingskonvention vor.

Welche Änderungen schlagen Politiker vor, um Straftäter künftig leichter abschieben zu können?

Die Union will nun Asylbewerbern den Schutzstatus versagen, wenn sie während des Asylverfahrens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die auch nur zur Bewährung verhängt wurde. Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel sagte am Wochenende, das Recht auf Asylverfahren könne verwirkt werden, wenn Strafen ausgesprochen würden — auch schon auf Bewährung. Absehbar ist auch, dass die Drei-Jahres-Schwelle für Ausweisungen straffälliger Asylbewerber aus bestimmten Krisenländern abgeschafft wird. Bundesjustizminister Maas zeigte sich offen für ein schärferes Vorgehen gegen straffällige Migranten und will darüber mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) beraten. Allerdings dürfte der Wunsch der Union, Asylbewerber schon bei jeder Freiheitsstrafe abzulehnen, mit den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar sein.

Warum hat der Rechtsstaat generell so oft ein Problem beim Vollzug?

Polizei und Justiz sind Sache der Bundesländer — und die haben in der Vergangenheit bis auf die Ausnahme Bayerns bei der Polizei und der Justiz gespart. Gerade die Polizei zeigt sich angesichts der Herausforderungen der Flüchtlingskrise chronisch unterbesetzt. Schuld daran ist der Sparkurs der Länder, die ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz einhalten müssen. Der Bund stockt die Zahl der Bundespolizisten bis 2018 um insgesamt 3.000 auf. Weil die Polizisten erst ausgebildet werden müssen, können pro Jahr höchstens 1.000 Stellen neu besetzt werden. Die Stellenaufstockungen in den Ländern fallen viel kleiner aus. Auch bei der Justiz gehen Aufstockungen nur schleppend voran. Im Ergebnis werden viele weniger schwerwiegende Delikte wie Diebstahl, Wohnungseinbrüche oder auch Nötigungen nicht geahndet oder Strafverfahren eingestellt, ohne dass überhaupt ermittelt wurde.

Muss das Sexualstrafrecht verschärft werden?

Sexuelle Übergriffe sollen einem neuen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zufolge ohne gewaltsames Vorgehen des Täters als Vergewaltigung strafbar sein. Darüber wurde allerdings schon vor der Kölner Silvesternacht diskutiert. In der Union war der Entwurf bisher umstritten, das Kanzleramt hatte ihn aufgehalten. Nach der Kölner Silvesternacht sieht das jetzt anders aus. Jetzt will die CDU sogar über Maas´ Gesetzentwurf hinausgehen: "Für den Straftatbestand muss ein klares "Nein" des Opfers ausreichen, auch wenn nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt", heißt es im Beschluss des CDU-Vorstands nach der Mainzer Klausur.

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