Bundestag berät am Donnerstag: Zuwanderungsgesetz vor Verbesserung
zuletzt aktualisiert: 10.11.2004 - 20:14Berlin (rpo). Fünf Monate ist es her, dass sich die Parteien mühsam auf ein Zuwanderungsgesetz geeinigt haben. Jetzt soll das Reformwerk nachgebessert werden. Nachdem am Mittwoch der Innenausschuss des Bundestags ein Änderungsgesetz beschloss, steht es am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags.
Der Innenausschuss des Bundestags beschloss am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP ein Änderungsgesetz, das den Flüchtlingsschutz, Strafvorschriften zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und das neue Arbeitslosengeld II betrifft. Wenn der Bundestag am Donnerstag über das Gesetz entschieden hat, muss anschließend aber noch der Bundesrat zustimmen.
Mit dem Gesetz würden "letzte Unstimmigkeiten im Zuwanderungsgesetz beseitigt", erklärten die Grünen-Experten Volker Beck und Josef Winkler. Seit mehr als drei Jahren anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sollen wie Asylberechtigte Anfang 2005 eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Zudem werden Regelungen aus dem Hartz-IV-Gesetz und den Strafvorschriften zur Schwarzarbeit auf das Zuwanderungsgesetz übertragen.
In der Union sorgte neben einzelnen Regelungen aus dem Änderungsgesetz ein Vorschlag aus der Koalition für Unmut, auch eine Bleiberegelung für langjährig geduldete Flüchtlinge zu schaffen. Damit versuchten SPD und Grüne den Zuwanderungskompromiss auszuhebeln, erklärte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU). "Das ist politisch unanständig und mit mir selbstverständlich nicht zu machen."
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