Wegen "Schottern"-Aufruf bei Castor-Transport Zwei Linken-Bundestagsabgeordnete zu Geldstrafen verurteilt

Lüneburg · Wegen eines Aufrufs zum "Schottern" bei einem Castor-Transport sind die beiden Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen und Inge Höger zu Geldstrafen verurteilt worden. Auch die frühere niedersächsische Landtagsabgeordnete Christel Wegner muss wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten zahlen, entschied am Dienstag das Amtsgericht Lüneburg.

 Die Bild-Kombo zeigt die Politikerin Christel Wegner(links) und die beiden Linken-Bundestagsabgeordneten Inge Höger und Sevim Dagdelen. Die drei Politikerinnen wurden wegen eines Aufrufs zum "Schottern" vor dem Amtsgericht Lüneburg verurteilt.

Die Bild-Kombo zeigt die Politikerin Christel Wegner(links) und die beiden Linken-Bundestagsabgeordneten Inge Höger und Sevim Dagdelen. Die drei Politikerinnen wurden wegen eines Aufrufs zum "Schottern" vor dem Amtsgericht Lüneburg verurteilt.

Foto: dpa, phs fpt

Höger soll 4500 Euro zahlen, Dagdelen wegen ihres Geständnisses nur die Hälfte. Wegner wurde zu 750 Euro verurteilt. (Az.: Wegner: 14 Cs 5104 Js 26396/10 (317/12); Dagdelen: 15 Cs 5102 Js 26399/10 (310/12); Höger 15 Cs 5102 Js 26402/10 (311/12))

Mit dem Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett hatten Atomkraftgegner versucht, die Castor-Transporte mit Atommüll nach Gorleben zu stoppen. Das Gericht sah darin eine Störung öffentlicher Betriebe nach Paragraf 316b des Strafgesetzbuches. Bereits der Aufruf dazu sei eine Straftat, entschied das Gericht wie bereits in früheren Fällen. Am 9. April war bereits der Linken-Bundestagsabgeordnete Jan van Aken zu 2250 Euro verurteilt worden.

Dagdelen und Wegner beriefen sich vor dem Amtsgericht auf zivilen Ungehorsam und räumten ein, unterzeichnet zu haben. "Atomkraftwerke sind das Verbrechen - nicht der Widerstand dagegen", erklärte Dagdelen am Dienstag. "Nicht der Aufruf zu zivilem Ungehorsam gegen die Atommafia gehört vor Gericht, sondern die Machenschaften der Atommafia gehören vor Gericht."

Den drei Politikerinnen hielt das Gericht eine altruistische Motivation für das Gemeinwohl zugute. Sie hatten zuvor ein Angebot abgelehnt, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an den Verein "Kinder von Tschernobyl" einzustellen. Die Höchststrafe für den Aufruf wäre theoretisch bei fünf Jahren Freiheitsstrafe gelegen.

(dpa/felt)
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