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Armutsbericht entfacht Kindergeld -Diskussion: DGB-Chef: Kindergeld nur noch an Bedürftige

zuletzt aktualisiert: 30.04.2001 - 11:12

Hamburg (AP). In Sachen Kindergeld sind alle Deutschen gleich: Ob reich oder arm - der Nachwuchs-Zuschuss steht allen zu. Laut Finanzminister Eichel soll das auch so bleiben - trotz anderer Forderungen der Gewerkschaften und einiger Politiker.

Der erste Armutsbericht der Bundesregierung hat eine Diskussion um die Verteilung des Kindergelds entfacht. "Ich bin dafür, dass Kindergeld nur die bekommen, die es wirklich benötigen", sagte DGB-Chef Dieter Schulte der "Bild am Sonntag". Bundesfinanzminister Hans Eichel sagte dagegen, die Regelung habe Verfassungsrang und könne nicht geändert werden. Familienministerin Christine Bergmann erklärte, alle Familien müssten unabhängig vom Einkommen Kindergeld erhalten.

Schulte forderte zudem, das Kindergeld für bedürftige Familien zu erhöhen. "Wie man das rechtlich löst, darüber sollten sich die Juristen den Kopf zerbrechen", sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Vorsitzende des SPD-Familienforums, Renate Schmidt, stimmte Schulte zu: "Ich würde mir wünschen, dass Menschen mit hohen Einkommen kein Kindergeld bekommen", sagte sie. Zudem forderte Schmidt Besserverdienende auf, das Geld aus dem Kinderfreibetrag an Organisationen wie UNICEF zu spenden.

Finanzminister Eichel sagte dagegen der "Berliner Morgenpost", das Kindergeld sei keine Sozialleistung, sondern zusammen mit dem Kinderfreibetrag eine steuerrechtliche Entlastung. Diese habe das Bundesverfassungsgericht vorgegeben, sagte der SPD-Politiker. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Rupert Scholz, bezeichnete den Vorschlag als Sozialneid-Kampagne und erteilte ihm eine Absage. "Das würde gegen den Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Grundgesetz verstoßen", sagte der CDU-Politiker.

Auch Familienministerin Bergmann erklärte, es gebe keine Möglichkeit, reichen Familien das Kindergeld zu streichen. Sie habe zwar Verständnis für die Forderungen, sagte die SPD-Politikerin der "Bild"-Zeitung. Alle Familien müssten aber unabhängig vom Einkommen Kindergeld erhalten. Wo es möglich sei, würden Familienleistungen auf Einkommensschwache konzentriert. So sei beispielsweise das Erziehungsgeld einkommensabhängig geregelt.

Entscheidung über Erhöhung erst im Mai

Im Berliner "Tagesspiegel" kündigte Bergmann an, sie wolle bei den Haushaltsverhandlungen um eine Kindergelderhöhung das Maximale herausholen. Die Entscheidung werde aber erst im Mai fallen. Zugleich betonte sie, dass finanzielle Hilfen alleine nicht ausreichten und appellierte erneut an Unternehmen, den Wünschen von Eltern in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung entgegenzukommen.

Nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Montagausgabe) will Bergmann die Frauenförderung in der Privatwirtschaft offenbar nicht mehr per Gesetz, sondern mit einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft regeln. Wenn die Wirtschaft dazu bereit sei, "werden wir weiter sehen", wird Bergmann zitiert. Eine reine Absichtserklärung reiche aber nicht aus. Die Unternehmen müssten eine Bestandsaufnahme ihrer Frauenförderung vornehmen und dann einen Förderplan entwickeln, der kontrolliert werde.

Der CDU-Sozialexperte Andreas Storm sprach sich für eine "Mutterquote" bei Einstellungen aus. Bei Neueinstellungen sollten Frauen mit Kindern bei gleicher Qualifikation anderer Bewerber bevorzugt werden. Das würde die Berufstätigkeit von Frauen fördern. Das Mittel habe sich bereits bei der Frauenförderung bewährt, die deshalb zu einer Familienförderung ausgebaut werden solle, forderte Storm. Die öffentlichen Arbeitgeber sollten dabei die Vorreiterrolle übernehmen.

Der SPD-Fraktionsvize Jochim Poß rechnet mit einer Kindergelderhöhung nicht unter 30 Mark. Allerdings könne man den genauen Betrag erst nach der Steuerschätzung Mitte Mai festlegen, sagte er im Hessischen Rundfunk. Poß wie auch SPD-Generalsekretär Franz Müntefering lehnten den Vorschlag von DGB-Chef Dieter Schulte ab, reicheren Familien das Kindergeld zu streichen. Er erinnerte an das vom Bundesverfassungsgericht unterstrichene Gleichheitsgebot bei der Kindererziehung.

Quelle: RPO Archiv

 
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