Die Zschäpe-Show

Jeder noch so abscheuliche Verbrecher hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Es spielt keine Rolle, ob der Täter Reue zeigt oder mit den Gefühlen der Opfer oder ihrer Angehörigen spielt. Der Anspruch gilt für islamistische Massenmörder genauso wie für verblendete Nazis.

Die Zschäpe-Show
Foto: Ronny Hendrichs

Das Gericht muss deshalb herausfinden, inwieweit die Hauptangeklagte Beate Zschäpe an den mörderischen Taten ihrer Komplizen Böhnhardt und Mundlos beteiligt war. Dazu sind Akribie, Fairness und Klugheit gefragt. Mit ihrer Erklärung hat die Hauptangeklagte allerdings wenig zur Aufhellung der Taten der rechtsextremistischen Terroristen beigetragen. Die Erklärung war prozesstaktisch bestimmt, sollte Zschäpe in besserem Licht erscheinen lassen und ihre Beteiligung verschleiern. Es war die große Zschäpe-Show, von Reue und echter Einsicht keine Spur.

Die wenigen Hinweise der NSU-Komplizin sollte das Gericht dennoch aufnehmen und bewerten. Sodann sollte es nach gründlicher Abwägung zügig ein Urteil sprechen, um den Angehörigen der Mordopfer endlich Genugtuung zu verschaffen.

(kes)
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