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Grüne und FDP empört: Diskussion um Versammlungsrecht neu entbrannt

zuletzt aktualisiert: 26.11.2000 - 15:15

Berlin/Bonn (dpa). Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz zur Einschränkung des Versammlungsrechts in Deutschland ist die Diskussion über den Umfang der Einschnitte neu entbrannt. Innenminister der Länder und der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, sprachen sich am Wochenende für eine behutsame Umsetzung des umstrittenen Beschlusses aus. Vertreter von Grünen und FDP lehnten erneut jede Beschneidung der Versammlungsfreiheit ab.

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich am Freitag in Bonn für eine Einschränkung des Versammlungsrechts an historisch symbolträchtigen Orten ausgesprochen. Die Konferenz beauftragte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) einstimmig, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Die Union kündigte einen eigenen Gesetzentwurf an.

Sachsen-Anhalts Innenressort-Chef Manfred Püchel (SPD) sagte am Wochenende, Änderungen sollten nur vorgenommen werden, um symbolträchtige Orte in Berlin zu schützen. Je enger die Einschränkungen gefasst würden, umso größer seien die Chancen, dass diese vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätten. Rüschels Kollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Gottfried Timm (SPD), sprach sich im Deutschlandradio Berlin für eine Präzisierung der im Grundgesetz vorgesehenen Kriterien im Versammlungsrecht aus. Versammlungen mit antidemokratischem, derzeit insbesondere rechtsextremistischem Inhalt müssten so weit eingeschränkt werden, dass die Demokratie nicht gefährdet werde.

Müller: Kapitulation vor dem Rechtsstaat

Grünen-Fraktionschefin Kerstin Müller nannte eine Einschränkung des Versammlungsrechts eine Kapitulation des Rechtsstaats. Im Deutschlandfunk sagte sie, Rechtsextremismus sei nicht durch die Verdrängung von bestimmten Orten zu überwinden. "Was wäre damit zu erreichen, wenn künftig nicht am Brandenburger Tor, sondern am Alexanderplatz demonstriert wird." Befriedete Bezirke würden zudem große verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen.

Auch die hessische FDP-Chefin Ruth Wagner sprach sich gegen eine Einschränkung des Versammlungsrechts aus. Das Demonstrationsrecht gehöre zu den "liberalen Wurzeln unserer Demokratie". Saarlands SPD- Fraktionschef Heiko Maas wertete den Beschluss der Innenminister im Saarländischen Rundfunk als unwirksam zur Bekämpfung von Rechtsextremismus.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird durch das Grundgesetz garantiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Versammlungsfreiheit ein "wesentliches Element demokratischer Offenheit" dar. Versammlungen unter freiem Himmel sind im Versammlungsgesetz geregelt. Ist eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten und kann das nicht durch Auflagen verhindert werden, ist ein Verbot möglich.

Quelle: RPO Archiv

 
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