Doppelmoral im Umgang mit Behinderten

Der Test zur Überprüfung, ob ein Ungeborenes Down-Syndrom hat, darf nicht zur Kassenleistung werden. Damit würde der Pränatest zu einer der vielen Routine-Untersuchungen während der Schwangerschaft. Der Druck auf die werdenden Mütter, gesunde Kinder zur Welt zu bringen, stiege weiter. Auch Eltern, die heute noch bereit sind, ein behindertes Kind anzunehmen, sähen sich der Erwartung ausgesetzt, dies zu verhindern.

Dass dieser Test zur Kassenleistung werden soll, zeigt eine enorm hohe Doppelmoral in unserer Gesellschaft im Umgang mit Behinderten. Auf der einen Seite schreiben wir Inklusion groß und geben vor, die Behinderten in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Auf der anderen Seite unternehmen wir immer mehr, dass sie gar nicht erst zur Welt kommen. Übrigens sind Menschen mit Down-Syndrom geistig nicht so eingeschränkt, dass sie nicht verstehen würden, was der massenweise Einsatz solcher Tests für ihre Existenzberechtigung bedeutet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nicht das richtige Gremium, um eine ethisch so weit reichende Entscheidung zu treffen. Diese Debatte gehört ins Parlament.

(qua)
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