Finanzministerium will Ehegattensplitting vereinfachen Doppelverdiener - für die Ehefrau gibt es bald mehr netto

Berlin · Die Bundesregierung will es für Eheleute einfacher machen, den Steuervorteil des Ehegattensplittings von Anfang an gerechter auf beide Partner zu verteilen. Für viele Ehen bringt das Erleichterungen.

Das Ehegattensplitting soll bald vereinfacht werden. Mit dem Ziel, Frauen finanziell besser dastehen zu lassen.

Das Ehegattensplitting soll bald vereinfacht werden. Mit dem Ziel, Frauen finanziell besser dastehen zu lassen.

Foto: dpa, jst htf jsc vbm

Die Bundesregierung will für mehr Steuergerechtigkeit zwischen Ehe- und Lebenspartnern sorgen, die beide berufstätig sind: Für die Partner soll es künftig attraktiver werden, den Steuervorteil des Ehegattensplittings so zu nutzen, dass er gerechter auf beide verteilt wird und in den monatlichen Gehaltsabrechnungen der Arbeitgeber netto sichtbar wird. "Wir werden für berufstätige Eheleute und Lebenspartner das Verfahren beim Lohnsteuerabzug vereinfachen", kündigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums an.

Schon seit 2010 ist es möglich für Ehen, sich für die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" zu entscheiden. Diese Steuerklassenkombination führt zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern. Das dazugehörige Faktorverfahren muss bisher aber jedes Jahr neu beantragt werden. "Künftig soll dieser Antrag für zwei Jahre gelten", sagte der Sprecher.

Besserverdienende in der Regel stärker entlastet

In der Regel wählen Eheleute die Steuerklassen III und V. Dabei wird der besserverdienende Partner steuerlich stark entlastet, während der Partner mit dem geringeren Einkommen — häufig die Ehefrau — überproportional belastet wird. Für beide Ehepartner könnte bei dieser Wahl die Entlastung größer sein. Sie ist aber auch ungleicher verteilt.

Grundsätzlich gilt: Je größer der Gehaltsunterschied, desto größer ist auch der Splittingvorteil. Vor allem für die Ehefrauen verringert sich mithin der Anreiz, mehr zu verdienen. Jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in einem Teilzeit-Job, darunter viele kinderlose Ehefrauen. Etliche Frauen empfinden es als ungerecht, dass ihr Einkommen viel stärker belastet wird.

Gerechtere Verteilung der Steuerlast

Durch das verbesserte Faktorverfahren will die Koalition erreichen, dass sich künftig mehr Eheleute für die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" entscheiden, die zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führt. Wer nur 20 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, soll demnach künftig auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen und nicht mehr 50 Prozent, wie es in der Steuerklasse V der Fall wäre. Die Neuregelung will das Ministerium in einem Gesetzentwurf, in dem weitere steuerliche Verfahrensvereinfachungen gebündelt werden, noch vor der Sommerpause einbringen.

Union und SPD hatten die Verbesserung des Faktorverfahrens beim Ehegattensplitting bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Bisher nutzen es wegen des hohen bürokratischen Aufwands aber erst wenige Paare. Indem sie nun das Faktorverfahren künftig nur alle zwei Jahre neu beantragen müssen, erhofft sich die Regierung eine höhere Nachfrage. Denn das Faktorverfahren kann sich auch positiv auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld auswirken. Bekommt der weniger verdienende Partner durch das Faktorverfahren ein höheres monatliches Nettogehalt, erhöhen sich hinterher auch diese staatlichen Zahlungen, die sich am Durchschnitt der letzten Nettomonatsgehälter orientieren.

Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums werde auch die Koalitionspläne zur "vorausgefüllten Steuererklärung" enthalten, kündigte der Sprecher an. Der Begriff sei allerdings irreführend, da jeder Steuerzahler auch weiterhin seine Steuererklärung selbst ausfüllen müsse. Künftig könnten die Bürger aber die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten abrufen, in ihre elektronische Einkommensteuererklärung übernehmen und um weitere Angaben zur Person ergänzen.

(mar)
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