Interview mit BAMF-Chefin Jutta Cordt "Drei Monate für neue Asyl-Anträge"

Die Chefin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über Doppelidentitäten und schnelle Asyl-Entscheidungen.

Frau Cordt, wie lange muss ein neu ankommender Flüchtling aktuell auf seinen Asylbescheid warten?

Cordt Bei den Menschen, die jetzt kommen, dauert es aktuell von der Antragstellung bis zur Entscheidung rund drei Monate. Unser Ziel ist es, auch in der Zukunft alle Neuverfahren innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Auch die Zeit zwischen Einreise und Antragstellung, also die Frage, wann uns die Länder die Asylsuchenden übermitteln, ist wesentlich kürzer geworden und dauert nun nur noch rund 16 Tage.

Woran liegt es dann, dass die Gesamtverfahrensdauer dennoch immer länger statt kürzer wird?

Cordt Das liegt an den Altfällen, die sich schon Monate in der Bearbeitung befinden. Wir haben in dieses Jahr noch 435.000 Altverfahren aus den Vorjahren mitgenommen. Unser Ziel ist es, diesen Menschen bis zum Ende des Frühjahrs Gewissheit zu geben, ob sie bleiben können oder nicht. Das heißt, wir wollen den Bestand aus den Vorjahren weitestgehend abbauen, und zwar auf rund 100.000.Und hier sind wir auf einem guten Weg. Jedes Verfahren, das wir nun abschließen, geht allerdings mit der gesamten Laufzeit in die statistische Verfahrensdauer ein. Das heißt, wenn wir zum Beispiel ein Verfahren aus August 2015 abschließen, liegt die Gesamtdauer bei 20 Monaten. Je mehr langlaufende Verfahren wir also abschließen, desto länger wird die statistische Laufzeit im Durchschnitt aller entschiedenen Fälle.

Ihre Behörde ist unter dem Druck der Flüchtlingskrise enorm effizient geworden. Nun kommt der Vorwurf, die Menschen würden nicht mehr ausreichend angehört.

Cordt Meine Kolleginnen und Kollegen sind sich der Verantwortung, die sie tragen, sehr bewusst. Sie wissen, dass sie sorgfältig anhören und entscheiden müssen, und tun dies auch.

Kennen die Entscheider die betroffenen Asylbewerber persönlich?

Cordt Im vergangenen Jahr sind die beiden Schritte Anhören und Entscheiden im Asylverfahren getrennt worden, weil wir vor der großen Aufgabe standen, die schon lange wartenden Menschen endlich in die Asylverfahren zu bringen. Die Frage, die Sie stellen, richten auch Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Pro Asyl an uns. Wir haben dies nie als endgültig betrachtet und werden, sobald es die Organisation zulässt, das Verfahren wieder umstellen. Künftig sollen Entscheider Asylbewerber auch persönlich angehört haben. Wir haben bereits damit begonnen, die Mitarbeiter, die bisher nur angehört haben, nachzuqualifizieren. Teilweise liegen Anhörung und Entscheidung bereits wieder in einer Hand.

Warum gilt ein Drittel der Fingerabdrücke, die das Bamf von Flüchtlingen nimmt, als unbrauchbar?

Cordt Die Fingerabdrücke, die wir nehmen, sind nicht pauschal "unbrauchbar". Wir benötigen die Fingerabdrücke, um unter anderem mit den Sicherheitsbehörden abgleichen zu können, ob es Doppelidentitäten gibt oder ob die Asylbewerber schon bei Sicherheitsbehörden auffällig geworden sind. Wenn von den zehn Fingerabdrücken, die wir von jedem Antragsteller nehmen, einzelne nicht oder nur bedingt brauchbar sind, dann ist der Mensch aber immer noch eindeutig identifizierbar. Wenn er allerdings irgendwo ein Strafdelikt begeht und es vielleicht nur einen Daumenabdruck am Tatort gibt, kann es vereinzelt vorkommen, dass durch diesen einen Abdruck eine Identifikation mit der Vorlage nicht möglich ist.

Mit Blick auf den Fall Anis Amri: Wenn Sie eine Doppelidentität feststellen, wie gehen Sie dann vor?

Cordt Der Abgleich der Fingerabdrücke unserer Antragsteller mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden läuft automatisiert. Treffer bekommen wir sofort gemeldet. Im Fall Amri waren wir sehr schnell. Wir haben in unserem System erkannt, dass es Doppelregistrierungen gibt, und haben innerhalb von vier Wochen den Fall entschieden. Amri hatte eine Ablehnung erhalten, und in der Ablehnung waren sogar alle bis dahin bekannten Aliasnamen ausdrücklich aufgeführt.

Wie viele Neuregistrierungen gehen aktuell bei Ihnen noch ein?

Cordt Bis Anfang März hatten wir in diesem Jahr rund 34.000 Neuankommende.

Sind bei Ihnen noch Wünsche an die Politik offen, um Ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern?

Cordt Ein Großteil der Vorschläge aus dem vergangenen Jahr ist ja umgesetzt worden - zum Beispiel die Vernetzung der Datensysteme. Integriertes Flüchtlingsmanagement bedeutet aber nicht nur, Bund und Länder zu vernetzen, sondern auch über den Tellerrand zu schauen und zu prüfen, welche Möglichkeiten es noch gibt, unseren Entscheidern eine größtmögliche Hilfestellung bei ihrer Arbeit zu bieten. Ein Beispiel ist der aktuelle Gesetzentwurf zur Frage, ob wir in begründeten Fällen künftig Handy-Daten auslesen dürfen.

Was würde das bringen?

Cordt Das Auslesen von Handy-Daten würde uns bei Antragstellern ohne Pass helfen, Identität und Herkunft festzustellen. Mit diesen Daten wäre es auch leichter zu beurteilen, ob die Antragsteller tatsächlich einen Asylgrund haben. Das würde unsere Arbeit unterstützen.

EVA QUADBECK FÜHRTE DAS INTERVIEW.

(qua)
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