Drohendes Eigentor

Selbstredend haben auch beamtete Lehrer das Recht, sich für ihre Interessen stark zu machen und für bessere Gehälter und Arbeitszeiten zu kämpfen. Doch ein Streikrecht haben sie nicht, und das wird ihnen das Verfassungsgericht auch kaum zusprechen. Die Beamtenbesoldung beruht auf grundsätzlich anderen Prinzipien als die von Angestellten: Das besondere Dienstverhältnis bringt Beamten auf der einen Seite Privilegien wie Unkündbarkeit und lebenslange Alimentation, verlangt im Gegenzug aber besondere Treue bei der Erfüllung der Aufgaben - das impliziert ein Streikverbot. Die Kläger betonen, dass sie keine hoheitlichen Aufgaben haben. In der Tat kann man diskutieren, ob Lehrer überhaupt Beamte sein müssen - viele sind es schon heute nicht. Doch das ist eine andere Debatte. Es ist schon frech, wie die Kläger versuchen, sich die Rosinen aus beiden Kuchen herauszupicken.

Sie tun damit auch ihrem Stand einen Tort an. Entsprechend alarmiert reagierte der Beamtenbund: Ein Streikrecht für Beamte bedeutet den Sargnagel für das Berufsbeamtentum mit seinen Privilegien.

(anh)
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