Stichwort Ehe-Annullierung

Um eine katholisch geschlossene Ehe kirchenrechtlich für nichtig, also ungültig erklären zu lassen, ist ein kompliziertes Verfahren nötig: Bislang muss jeder Fall mindestens zwei Instanzen durchlaufen - das Gericht der örtlichen Diözese und das der zuständigen Kirchenprovinz. Widersprechen sich deren Entscheidungen, muss eine dritte Instanz aktiv werden. In der Regel ist das die Römische Rota im Vatikan, ein päpstliches Gericht.

Im Vatikan verdichten sich nun Hinweise, dass Nichtigkeitsverfahren künftig schneller abgeschlossen werden könnten. Bis Juni wollten zwei Kommissionen ihre Ergebnisse Papst Franziskus vorlegen, sagte der Präsident des Rats für die Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio. So sei es denkbar, dass nur noch eine Gerichtsinstanz urteilen müsse.

(RP)
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