Ein Herz für Asylanten

Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, wie Verbrecher in Gefängnissen unterzubringen, ist mit europäischem Recht nicht zu vereinbaren. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs klingt lapidar, ist aber revolutionär. Denn genau das ist in Deutschland bislang gängige Praxis: Abschiebehäftlinge werden wie Straftäter in Justizvollzugsanstalten einquartiert - selbst wenn sie dort wie etwa in NRW bevorzugt behandelt werden. Der EuGH hat dem nun, um im Bild zu bleiben, einen Riegel vorgeschoben. Endlich!

Denn wie soll man jemandem erklären, dass hohe Kirchenvertreter und sogar der Bundespräsident öffentlich die Frage stellen, ob unser Land genug für Flüchtlinge tut, während wir etliche dieser Menschen gleichzeitig behandeln wie Verbrecher? Nur, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde und sie unser Land nicht freiwillig verlassen wollen. Ein europäisches Gericht hat dem deutschen Rechtsstaat attestiert, dass seine Behandlung von Migranten gegen die Menschenwürde verstößt. Dass wir uns so etwas sagen lassen müssen, bevor wir handeln, ist die eigentliche Schande.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort