Ein wackeliges Signal

Auch wenn die Richter beteuern, kein Signal setzen zu wollen, ist die Entscheidung des Berliner Landgerichts genau dies: ein Signal. Zwei Raser, die ein Menschenleben auf dem Gewissen haben, sollen lebenslänglich ins Gefängnis. Aus dem flapsigen Wort Raser wird das sehr humorlose Wort Mörder. So etwas hat es in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte noch nicht gegeben.

Auf den ersten Blick ist das Urteil zu begrüßen. Harte Strafen gegen Menschen, die mutwillig das Leben anderer riskieren, sind unumgänglich. Die Politik ist daher auch auf dem richtigen Weg, wenn sie bereits die Teilnahme an illegalen Autorennen mit Haftstrafen bedrohen will. Andererseits könnte das Berliner Signal nur eine kurze Lebensdauer haben. Denn die Argumentation des Urteils ist kompliziert und eher wackelig. Ob der Bundesgerichtshof dieses dünne juristische Eis betritt und den Mordparagrafen so weit auslegt wie das Landgericht, darf bezweifelt werden. Eine haltbarere Alternative wäre eine Verurteilung wegen Totschlags im besonders schweren Fall gewesen. Dafür gäbe es auch lebenslänglich.

(her)
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