Einbürgerung auch ohne Deutschkenntnisse

Stuttgart (dpa). Ein Ausländer kann in Ausnahmefällen trotz fehlender Sprachkenntnisse die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Im vorliegenden Fall hatte sich eine Analphabetin aus der Türkei um die Einbürgerung bemüht, die 2009 einen Schlaganfall erlitten hatte. Die Stadt Heilbronn hatte die Einbürgerung abgelehnt, da nicht ersichtlich gewesen sei, dass sich die Frau hinreichend um Sprachkenntnisse bemüht habe. Die Richter argumentierten, die Frau sei wegen ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage, ausreichende Kenntnisse zu erwerben (Az.: 11 K 839/11).

(RP)
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