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Nach Verschwinden der Festplatte von Max Strauß:: Empörung über Ermittlungspanne

zuletzt aktualisiert: 12.04.2000 - 16:42

Berlin (dpa). Am Dienstag, gegen 14.00 Uhr, ging beim Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags ein brisantes Fax ein. Der Absender: Der bayerische Justizminister Manfred Weiß. In einigen dürren Sätzen teilte der CSU-Mann dem Untersuchungsorgan mit, dass sich ein wichtiges Beweismittel gewissermaßen in Luft aufgelöst habe. Die beschlagnahmte Festplatte des Computers des Sohns von Franz Josef Strauß, Max Strauß, sei verschwunden - obwohl diese gerade bei einem Sachverständigen war, der gelöschte Daten rekonstruieren sollte. "Intensive Suchmaßnahmen haben bislang nicht zum Erfolg geführt", teilte Weiß zu seinem Bedauern mit.

Die Abgeordneten von SPD und Grünen im Untersuchungsausschuss sind seit dieser Nachricht noch ein wenig unruhiger, als sie es angesichts von schwarzen Konten und Geldkofferübergaben in der Schweiz bisher schon waren. Der Grünen-Obmann Hans-Christian Ströbele spricht von "einem kriminellen Milieu", in dem man sich bewege. Und sein Kollege von der SPD, Frank Hofmann, sieht sogar einen "Höhepunkt von krimineller Energie".

Ströbele und Hofmann macht dabei nicht einmal so sehr diese neue Panne Sorgen. Sie sehen sie eher als Fortsetzung einer Kette von Ungereimtheiten, die in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Waffenhändler Karlheinz Schreiber zu beobachten waren. Ungeklärt ist beispielsweise, warum sich der ehemalige Staatssekretär Holger Pfahls Mitte der 90er Jahre relativ ungehindert ins Ausland absetzen konnte, obwohl gegen ihn ein Haftbefehl wegen Bestechlichkeit vorlag. Nach Pfahls, der in Asien abgetaucht war, suchen seitdem Zielfahnder des Bundeskriminalamts vergebens.

Strauß-Ermittlungen unter schlechtem Stern

Auch die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft gegen Max Strauß standen von Anfang an offenbar unter einem schlechten Stern. Ihm wird Steuerhinterziehung vorgeworfen, weil er angeblich Provisionszahlungen von Schreiber nicht versteuert haben soll. Nach einigem Hin und Her durchsuchten 1996 Fahnder bei Strauß und stellten dessen Laptop sicher. Das Problem war allerdings, dass die Daten der Festplatte gelöscht waren.

Vor dem Untersuchungsausschuss berichtete der Augsburger Staatsanwalt, Winfried Meier, im Februar, seiner Behörde sei es nicht gelungen, die Daten zu rekonstruieren, weil sich das bayerische Landeskriminalamt nicht recht helfen konnte. Die Abgeordneten wollten in die Bresche springen und ihrerseits die Festplatte von Spezialisten unter die Lupe nehmen lassen. Laut Ströbele schaltete sich darauf der bayerische Justizminister ein und signalisierte: Wir versuchen es noch ein Mal. Doch bei dem Sachverständigen war dann die Platte nicht mehr aufzufinden. Nun gibt es ein weiteres Ermittlungsverfahren.

An diesem Donnerstag oder Freitag will Ströbele am liebsten einen Vertreter der Staatsanwaltschaft im Ausschuss vernehmen lassen, der die näheren Umstände des Verlusts erläutern soll. Ist bei dem Sachverständigen eingebrochen worden? Oder hat die Festplatte Flügel bekommen? In Berlin weiß es im Augenblick keiner.

Doch der Ausschuss hat eigentlich schon eine jetzt enge Tagesordnung. Kein geringer als Ex-CDU-Chef Schäuble muss am Donnerstag aussagen. Es geht wieder einmal um die viel zitierte 100 000-Mark-Spende von Schreiber, oder anders ausgedrückt, um die Frage: Wer hat im Hinblick auf die Modalitäten der Übergabe gelogen - Schäuble oder die ehemalige CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister? Diese hatte sich im Februar auf eine andere Version als Schäuble festgelegt.

Eigentlich verbirgt sich hinter dieser Frage eine Marginalie. Aber vielleicht kommt vor dem Gremium zu Tage, was sich viele in den vergangenen Monaten gefragt haben: Warum nämlich so erbittert um zwei verschiedene Daten gestritten wurde, die für die Tatsache der Spende selbst von wenig Relevanz sind.

Für Baumeister und Schäuble wird es trotzdem ernst, weil bei einer Falschaussage vor dem Gremium strafrechtliche Konsequenzen drohen. Bei Meineid Freiheitsstrafe ab einem Jahr.

Quelle: RPO Archiv

 
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