Luxemburg Entschädigung für Bahnfahrer auch bei Streik und Unwetter

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Bahnreisenden. Sie bekommen bei Verspätungen auch dann Geld zurück, wenn der Verzug durch höhere Gewalt wie Unwetter oder Streiks entstanden ist. Das haben die Luxemburger Richter gestern entschieden (Az.: C-509/11). Beförderungsbedingungen von Bahnunternehmen, die eine solche Entschädigung ausschließen, sind demnach ungültig. Laut EU-Gesetz haben Reisende bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden ein Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Preises. Ab zwei Stunden muss mindestens die Hälfte des Fahrpreises erstattet werden.

In der Begründung des EuGH heißt es, die pauschale Teilerstattung gleiche eine nicht erbrachte Dienstleistung aus. Im konkreten Fall hatten die österreichischen Bundesbahnen gegen eine Vorgabe der nationalen Bahnaufsicht geklagt. Die Erstattungspflicht gilt nicht für Flug-, Schiffs- oder Busfernverkehr.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sprach von größerer Rechtssicherheit, warnte aber vor einer Erhöhung der Ticketpreise.

(ing)
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