Kein hinreichender Tatverdacht: Ermittlungen gegen Schäuble eingestellt
zuletzt aktualisiert: 01.11.2001 - 15:17Berlin (rpo). Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Ex-CDU-Chef Wolfgang Schäuble wegen uneidlicher Falschaussage eingestellt. Grund: Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.
Schäuble und Baumeister hatten vor dem Bundestags- Untersuchungsausschuss einander widersprechende Angaben zur Übergabe der Spende durch den Waffenhändler Karlheinz Schreiber an die CDU gemacht. Beide sagten aus, sie hätten die 100 000 Mark Bargeld von Schreiber persönlich erhalten, und nannten dafür unterschiedliche Daten. Schäuble war im Verlauf der Auseinandersetzung über die Spende als CDU-Vorsitzender und als Fraktionschef der Union zurückgetreten.
Auch nach der Einstellung des Verfahrens ist der Verdacht der Falschaussage gegen Schäuble nach Ansicht des Untersuchungsausschuss- Vorsitzenden Volker Neumann (SPD) nicht ausgeräumt. Neumann sagte im Inforadio Berlin-Brandenburg, jetzt müsse der Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre die Akten einsehen und bewerten. Er persönlich halte die Aussage Schäubles zur 100 000-Mark-Spende für "nicht glaubwürdig".
Dagegen nannte es der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt, einen Skandal, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt eineinhalb Jahre lang ein Ermittlungsverfahren gegen Schäuble geführt habe. "Dieses Ermittlungsverfahren hätte aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nie eingeleitet werden dürfen", erklärte er. Schäubles Aussagen zur Übergabe der Spende seien "glaubwürdig und überzeugend". Das Ermittlungsverfahren sei "der Gipfel einer rot- grünen Rufmordkampagne gegen Wolfgang Schäuble" gewesen.
Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel erklärte in Berlin: "Ich habe zu keinem Zeitpunkt einen anderen Ausgang des Ermittlungsverfahrens erwartet." CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer bezeichnete die Verfahrenseinstellung als "lange überfällig und sehr begrüßenswert". Der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag) sagte Meyer, damit sei auch in der Öffentlichkeit der Schatten von Schäuble genommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte rund anderthalb Jahre ermittelt. Die Ermittler waren auch nach Toronto geflogen, um den in Kanada lebenden Schreiber zu befragen. Laut Staatsanwaltschaft ergaben sich keine Hinweise, dass Schreiber der CDU 1994 zwei Mal eine Spende von jeweils 100 000 Mark zukommen ließ. Es sei von der Aussage Schreibers auszugehen, dass nur einmal 100 000 Mark gespendet wurden.
Baumeisters Aussage, dass die Spende am 11. Oktober 1994 übergeben wurde, sei durch das Ehepaar Schreiber gestützt und durch Indizien bestätigt worden. Schäuble behauptete das Gegenteil und nannte Schreiber einen "notorischen Lügner". Schreiber habe ihm das Geld in einem verschlossenen Umschlag in seinem Bonner Bundestagsbüro am 22. September 1994 überreicht.
Laut Staatsanwaltschaft sind die Angaben Schäubles über die Geldübergabe nicht mit denen von Baumeister zu vereinbaren. Für Schäuble spreche aber, dass mehrere Zeugen bekundet hatten, der CDU- Politiker habe ihnen die Übergabe am 22. September 1994 zeitnah geschildert. "Bei dieser Sachlage ist eine Verurteilung von Dr. Schäuble wegen falscher uneidlicher Aussage nicht mehr wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft muss in solchen Fällen das Verfahren einstellen", erklärte Generalstaatsanwalt Karge.
Schäubles Anwalt Alexander Ignor widersprach dem Generalstaatsanwalt hinsichtlich dieser Gegenüberstellung. Die Einstellung des Verfahrens gegen Schäuble sei zwangsläufig, denn dessen Darstellung sei "durch Bekundungen untadeliger Zeugen bestätigt" worden, darunter auch solche, die der Staatsanwaltschaft schon bei Verfahrensbeginn bekannt waren. Dagegen seien die Aussagen des Ehepaars Schreiber unbrauchbar. Der seit zwei Jahren mit Haftbefehl international gesuchte Schreiber habe viele und in sich widersprüchliche Angaben gemacht, die er "jeweils neu auftretenden Umständen angepasst" habe.
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