Flüchtlinge Erst 18.400 Angehörige durften aus Syrien nachkommen

Berlin · Nur ein geringer Anteil der Flüchtlinge hat bislang Familienangehörige nach Deutschland geholt - das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen.

Während beispielsweise mehr als 100.000 Syrer mittlerweile als Flüchtlinge anerkannt sind, hat das Auswärtige Amt von Januar 2014 bis Oktober 2015 lediglich 18.400 Visa zum Zwecke des Familiennachzuges vergeben.

Die Gründe dafür: Angehörige müssen bis zu zehn Monate warten, um einen Visa-Antrag in den deutschen Botschaften in den Nachbarländern Syriens zu stellen. Zudem hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Ende 2015 über 364.000 Asylanträge noch nicht entschieden; etwa 400.000 Schutzsuchende konnten bisher nicht einmal einen Antrag stellen. Somit sind die meisten der Flüchtlinge, die 2015 in Deutschland Schutz gesucht haben, bislang gar nicht in der Lage, ihre Familie nach Deutschland zu holen.

Politiker der Union haben in den vergangenen Monaten deutlich davor gewarnt, dass sich durch Familiennachzug die Zahl der Flüchtlinge vervielfachen würde - mehrere Millionen Flüchtlinge würden dann zusätzlich nach Deutschland kommen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will daher mehr Flüchtlingen nur subsidären Schutz gewähren und sie nicht mehr als Flüchtlinge nach dem Asylgesetz anerkennen. Denn: Für Menschen, die subsidiären Schutz erhalten und damit aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden, soll der Familiennachzug gemäß einem Koalitionsbeschluss von Anfang November für zwei Jahre ausgesetzt werden. Die Union wirft der SPD nun vor, Syrer von der Regelung ausnehmen zu wollen.

Die SPD wiederum will mehr Ausnahmen von dieser Regelung, etwa für Syrer, weil sie der Ansicht ist, dass viele junge Männer hier besser eingebunden wären, wenn sie Familienmitglieder um sich hätten. Bislang werden Syrer - die größte Gruppe unter den Asylbewerbern - in der Regel als Flüchtlinge nach dem Asylgesetz anerkannt. Sie haben das Recht, ihre sogenannte Kernfamilie nach Deutschland zu holen: Bei Erwachsenen sind das der Ehepartner und minderjährige Kinder und bei unbegleiteten Kindern die Eltern. Zudem betont die SPD, dass die Fallzahlen von subsidiär Schutzberechtigten ohnehin sehr gering seien: Lediglich 1700 Menschen in Deutschland fallen demnach darunter, und wiederum nur ein Teil davon hätte wohl Interesse, Familienangehörige nach Deutschland zu holen. An diesem Streit scheitert weiterhin ein Kabinettsbeschluss zum Asylpaket II.

Wissenschaftler wie Anna Lübbe von der Universität Fulda kritisieren die Haltung der Union. Selbst subsidiär Schutzberechtigte hätten nämlich einen Anspruch auf Einzelfallprüfung im Heimatland und könnten den Familiennachzug einklagen, sagte Lübbe.

(jd/joh)
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