CDU-Fraktionschef Baden-Würtemberg Erste Strophe des Deutschlands Liedes gesungen

Stuttgart (dpa). Baden-Württembergs CDU-Fraktionschef Günther Oettinger hat bei einer Veranstaltung die erste Strophe des Deutschlandliedes ("Deutschland, Deutschland über alles ...") gesungen und damit scharfe Kritik bei der SPD des Landes ausgelöst. Oettinger sang bei einer Feier der Tübinger Landsmannschaft Ulmia, einer Burschenschaft.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Maurer sagte der dpa am Montag: "Das ist eine Geschmacklosigkeit." Er vermute, dass Oettinger bei der Profilierung zum möglichen Nachfolger von Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) nach rechts rücke. Gerade bei einer Burschenschaft sei "erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung" angebracht, sagte der Sozialdemokrat.

Die erste Strophe des Deutschlandsliedes wird wegen ihres Missbrauchs während des Nationalsozialismus bei staatlichen Anlässen nicht gesungen, ist aber bei nichtstaatlichen Gelegenheiten nicht verboten.

Oettinger rechtfertigte seinen sängerischen Einsatz während der 160-Jahr-Feier der Burschenschaft, von dem das "Schwäbische Tagblatt" am Montag berichtet hatte. Sein Sprecher sagte, der Christdemokrat habe damit nicht Beifall aus der rechten Ecke provozieren oder eine politische Proklamation verbreiten wollen. Vielmehr habe er aus historischen Gründen eingestimmt, denn das Lied sei 1841 - also kurz nach der Gründung der Landsmannschaft Ulmia - von Heinrich Hoffmann von Fallersleben aus Vaterlandsliebe geschrieben worden. Das Lied werde bei der Verbindung seit dieser Zeit traditionsgemäß gesungen. Einen Verzicht auf die erste Strophe bei staatlichen Anlässen halte Oettinger aber für geboten.

Ehemaliger Student der Rechtswissenschaften

Nach quer durch die Parteien kontroverser Debatte bestimmte Bundespräsident Theodor Heuss 1952 in Abstimmung mit Bundeskanzler Konrad Adenauer das Deutschlandlied zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Bis 1991 war das Deutschlandlied mit allen drei Strophen Nationalhymne, bei staatlichen Anlässen wurde aber lediglich die 3. Strophe mit dem Text "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" gesungen. Nach der Wiedervereinigung einigten sich Bundespräsident Richard von Weizsäcker und der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl auf die 3. Strophe des Liedes mit der Melodie von Joseph Haydn als Nationalhymne.

(RPO Archiv)
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