Essen Essen schiebt Affäre Hinz nach Berlin

Essen · Die SPD im Bundestag soll die Abgeordnete zum Mandatsverzicht bewegen.

Die wegen ihres gefälschten Lebenslaufs in die Schlagzeilen geratene Essener Bundestagsabgeordnete Petra Hinz ist nun auch als Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Essen-Frohnhausen zurückgetreten. Zuvor hatte sie bereits ihr Amt als Parteivize in Essen niedergelegt.

In einer Mail an den Essener SPD-Chef und NRW-Justizminister Thomas Kutschaty schrieb Hinz, sie wolle sich "zu einem späteren Zeitpunkt" erklären. Ihr Bundestagsmandat habe sie aber immer noch nicht niedergelegt, sagte Kutschaty. Damit seien die Möglichkeiten der Essener SPD erschöpft. Niemand könne Hinz zum Mandatsverzicht zwingen. Wohl aber appelliere er an Hinz, ihre Ankündigung vom 20. Juli wahrzumachen und das Mandat zurückzugeben. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, habe ihm zugesagt, dass der Fall gleich nach der Sommerpause zur Sprache komme. Insofern liege der "Ball jetzt bei der Bundestagsfraktion", sagte Kutschaty. Er habe keinen Kontakt zu Hinz, die sich seit einer Woche in stationärer Behandlung befinde. Immerhin habe sie jetzt reagiert.

Die Essener SPD hat laut Kutschaty etliche Parteiaustritte und bitterböse Anrufe von Bürgern zu verzeichnen. Gegen Hinz selbst soll ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet werden. Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Essen, ob gegen die 54-Jährige Ermittlungen eingeleitet werden müssen. Dabei geht es um Betrug und den Missbrauch der geschützten Berufsbezeichnung "Anwältin/Anwalt". Hinz hatte sich im Lebenslauf des Bundestages als "Juristin" mit erstem und zweitem Staatsexamen ausgegeben. Geprüft wird auch, ob sie bei Kandidatenaufstellungen falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben hat.

Der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter erwartet, dass es zur Anklage kommt. Dazu müsste der Bundestag aber erst die Immunität von Hinz aufheben. Vetter sagte: "Meine Prognose: Im Fall Hinz dürfte es vermutlich bei einer Geldstrafe bleiben, die auch nicht unbedingt zu einer Vorstrafe führen dürfte."

(RP)
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