Brüssel EU eröffnet Verfahren gegen Ungarn wegen NGO-Gesetz

Brüssel · Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eröffnet wegen eines Gesetzes zu Nichtregierungsorganisationen, die aus dem Ausland finanziert werden. "Wir haben das neue Gesetz gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht", erklärte der Vizechef der Kommission, Frans Timmermans.

Die von Ungarn vorgesehenen Auflagen für die Registrierung, Berichterstattung und Veröffentlichung seien diskriminierend und belasteten die betroffenen Organisationen was "ihren guten Ruf" angehe sowie verwaltungstechnisch. Insbesondere in das Recht auf Vereinigungsfreiheit werde eingegriffen.

Das beanstandete Gesetz sieht nach Angaben der Kommission vor, dass sich bestimmte Gruppen nichtstaatlicher Organisationen, die umgerechnet jährlich mehr als 24.000 Euro an Geldern aus dem Ausland erhalten, als "vom Ausland unterstützte Organisationen" registrieren lassen müssen. Auch müsse dies in sämtlichen Veröffentlichungen, auf Websites und Pressematerial vermerkt werden. Zudem müssten sie bei den ungarischen Behörden spezifische Angaben zu den Geldern aus dem Ausland machen. Wenn die Auflagen nicht erfüllt werden, drohen Sanktionen. Timmermans sagte, die Zivilgesellschaft sei "das Gerüst unserer demokratischen Gesellschaften. Deshalb darf sie in ihrem Wirken nicht über Gebühr eingeschränkt werden."

Die ungarischen Behörden erhielten einen Monat Zeit, auf das sogenannte Aufforderungsschreiben zu reagieren.

(rtr)
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