Luxemburg EU-Gericht kippt Sprachtest für türkische Ehepartner

Luxemburg · Deutschland darf von Türken, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, keinen Sprachtest mehr verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die "Stillhalteklausel" zwischen EU und Türkei aus dem Jahr 1970 (Az.: C-138/13).

Die Klausel verbietet die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit. Seit 2007 verlangte die Bundesrepublik von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, einen Nachweis "einfacher Deutschkenntnisse". Sie müssen etwa nach dem Weg fragen und Formulare ausfüllen können. Damit sollen Schein- und Zwangsehen erschwert und die Integration in Deutschland erleichtert werden.

(epd/jd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort