Luxemburg EU muss Scheidung nach der Scharia nicht anerkennen

Luxemburg · Ehescheidungen nach Scharia-Recht haben in der EU keine Gültigkeit. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die entsprechende EU-Verordnung erkenne nur Scheidungen an, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen werden.

Scheidungen nach dem islamischen Recht wertete der EuGH dagegen als Privatentscheidungen. Im konkreten Fall hatte sich ein Syrer mit deutschem Pass von seiner deutsch-syrischen Ehefrau scheiden lassen, indem sein Bevollmächtigter 2013 vor einem Scharia-Gericht in Syrien die religiöse Scheidungsformel ausgesprochen hatte. Das Paar lebte zu dieser Zeit bereits in Deutschland.

(kna)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort