Verwaltung des EU-Parlaments Schulz überschritt bei Beförderungen Kompetenzen

Brüssel · Die Verwaltung des EU-Parlaments attackiert Martin Schulz. Der Vorwurf: In seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident wollte der SPD-Kanzlerkandidat Beförderungen veranlassen, die nicht den Regeln entsprachen.

 Martin Schulz vor der Europa-Fahne (Archivbild).

Martin Schulz vor der Europa-Fahne (Archivbild).

Foto: rtr, PK/joh/LP

Nach Angaben der Parlamentsverwaltung versuchte Schulz im Herbst 2015, Mitgliedern seines Kabinetts per Präsidentenbeschluss rückwirkend den lukrativen Jobtitel Referatsleiter zu verleihen. Sein Vorhaben habe aber "nicht den Regeln entsprochen und wurde deshalb von den Dienststellen nie umgesetzt", heißt es in einer Antwort auf Fragen des Haushaltskontrollausschusses, die der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag.

Aus der Antwort des Parlaments geht nicht hervor, ob Schulz wusste, dass er mit der Entscheidung gegen Regeln verstieß. Die Verwaltung machte lediglich klar, dass die Ernennung von Abteilungsleitern nach den geltenden Verfahrensregeln in der Hand des Generalsekretärs des Parlaments liegt und die von Direktoren in der Hand des Präsidiums.

Schulz selbst wollte sich nicht äußern

Der Generalsekretär ist der ranghöchste Beamte des Europäischen Parlaments, das Präsidium ein Gremium, dem neben dem Parlamentspräsidenten noch etliche andere Abgeordnete angehören. Schulz wird bereits seit einigen Wochen vorgeworfen, sich in seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident dafür eingesetzt zu haben, dass Vertraute in den Genuss vorteilhafter Vertragskonditionen kommen. Der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments hatte deswegen einen umfangreichen Fragebogen an die Parlamentsverwaltung geschickt. Schulz selbst wollte sich bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.

Neben dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments prüft auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf), ob es im Europaparlament unter Schulz zu Unregelmäßigkeiten kam. Experten wollen der Frage nachgehen, ob die Medienberichte über fragwürdige Beförderungen und Prämienzahlungen die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens rechtfertigten. Dafür muss es hinreichende Anhaltspunkte auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen zulasten des EU-Haushalts geben.

Der 61 Jahre alte Schulz war von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertreter. Ende Januar wurde er zum SPD-Kanzlerkandidaten gekürt.

(felt/dpa)
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