Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Bundesamt darf bei Dublin-Flüchtlingen Abschiebung anordnen

Leipzig · Flüchtlinge, die unter die Dublin-Regelungen der EU fallen, müssen in Deutschland weiterhin mit Abschiebungsanordnungen rechnen. Das betrifft Asylbewerber, die in das EU-Land zurückkehren sollen, das sie bei ihrer Flucht als erstes betreten haben.

 Eine Familie geht am in Nürnberg am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbei.

Eine Familie geht am in Nürnberg am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbei.

Foto: dpa, nar cul

Die deutsche Praxis mit den angeordneten Abschiebungen sei unions- und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Lediglich in Einzelfällen müssten die Ausländerbehörden prüfen, ob auch eine freiwillige Ausreise des Asylbewerbers in Betracht komme. (Az.: BVerwG 1 C 26.14)

Dem Urteil lag die Klage eines 22-jährigen Pakistaners zugrunde, der sich gegen seine Abschiebung nach Italien gewehrt hatte. Sein Mandant habe von Anfang an den festen Plan gehabt, nach Deutschland zu kommen, sagte Anwalt Norbert Wagener. "Die weitaus meisten Flüchtlinge wehren sich dagegen, ein Zufluchtsland, das sie nicht wollen, und ein Zufluchtsland, das sie nicht will, aufzusuchen. Das ist doch der Grund für die Bilder, die wir gerade aus Ungarn sehen."

Das Dublin-Verfahren halte der Wirklichkeit nicht mehr stand. Dass Deutschland dabei zum quasi härtesten Mittel der Abschiebung greife, sei unverhältnismäßig, kritisierte Wagener. Tatsächlich ließen die Dublin-Regelungen auch eine freiwillige Ausreise auf Initiative des Flüchtlings zu, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Berlit. Allerdings sei es dem jeweiligen EU-Land überlassen, welches Mittel es wähle.

Nur in Ausnahmefällen - wenn der Asylbewerber ausdrücklich die Initiative ergreift - müssten die Behörden eine freiwillige Ausreise prüfen, urteilte der 1. Senat. Dann müsste der Flüchtling diese Reise in ein anderes EU-Land aber selbst finanzieren und es müsste sicher sein, dass er sich dort auch fristgerecht bei den Behörden meldet.

Im Jahr 2014 wurden in Deutschland nach Angaben des Bundesamtes für Migration 173.072 Asylanträge gestellt. Davon waren rund 35.000 oder 20,3 Prozent Dublin-Fälle. Nach Griechenland werden schon seit 2011 keine Dublin-Flüchtlinge mehr überstellt - wegen der dortigen Mängel im Asylsystem. Aktuell werden die Dublin-Verordnungen angesichts der immensen Flüchtlingszahlen allerdings europaweit kaum eingehalten.

(dpa)
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