Sicherheit Brüssel verklagt Deutschland wegen Kontrollen an Flughäfen

Brüssel · Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Mängeln bei den Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen. Nach Ansicht der EU-Behörde werden diese Maßnahmen zu selten und lückenhaft überwacht. Damit verstoße Deutschland gegen die EU-Vorgaben, teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel mit.

Flughafen Köln/ Bonn: RTL-Bericht deckt Sicherheitslücke auf
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Foto: RTL WEST

"Flughäfen können mögliche Sicherheitsmängel nicht sofort entdecken und korrigieren", sagte ein Kommissionssprecher. Er betonte, dass die EU-Kommission Deutschland aber nicht direkt schlechte Kontrollen vorwerfe.

Namen der betroffenen Flughäfen nannte die EU-Behörde nicht. Im Dezember vergangenen Jahres hatten Prüfer Sicherheitsrisiken an mehreren deutschen Flughäfen — darunter Frankfurt/Main und Düsseldorf — aufgedeckt. Laut Medienberichten gelang es den Prüfern bei jedem zweiten Versuch, Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle zu schmuggeln. Als Hauptgrund wurde die schlechte Schulung des Personals der beauftragten Unternehmen genannt. So hätten die Mitarbeiter die Röntgenbilder bei Handgepäck-Kontrollen nicht richtig deuten können.

Die EU hatte auf der Grundlage dieses Berichts Nachbesserungen von Deutschland verlangt. Allerdings habe Deutschland "nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen", kritisierte der Sprecher. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die EU-Verträge erhöht den Druck auf Deutschland. In letzter Konsequenz drohen Deutschland Strafzahlungen.

Der Fall hat laut EU-Kommission nichts zu tun mit einer weiteren Untersuchung gegen Deutschland wegen zu lascher Aufsicht über die Flugtauglichkeit von Piloten. Am 24. März waren bei dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen 150 Menschen ums Leben gekommen. Der Copilot soll früher unter Depressionen gelitten haben und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht haben. Der Vorfall stieß eine Debatte über Gesundheitschecks und deren Überwachung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) an.

Die Bundesregierung legte in einer Reaktion besonderen Wert auf die Feststellung, dass sich die beanstandeten Mängel nur auf die Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen bezögen, nicht aber auf die Sicherheitskontrollen selbst. Die Klage besage nicht, "dass die deutschen Flughäfen es versäumt hätten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten", hob das Bundesinnenministerium in Berlin hervor. Auf welche Grundlage die Kommission ihre Klage stütze, könne im Ministerium "mangels Kenntnis der Klageschrift noch nicht beurteilt werden".

(dpa/afp)
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