Emissionshandel EU einigt sich auf früheren Start von CO2-Handelsreform

Brüssel · Die Europäische Union hat sich Insidern zufolge auf einen früheren Start der Reform des Handels mit Verschmutzungsrechten zur Eindämmung des klimaschädlichen Treibhausgas-Ausstoßes geeinigt.

Diese Arten der Stromerzeugung gibt es
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Die Neugestaltung des Emissionshandels soll nun am 1. Januar 2019 beginnen, wie EU-Vertreter am Dienstag sagten. Dies sei das Ergebnis von monatelangen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten.

Ursprünglich war der Start 2021 vorgesehen. Auf die Einhaltung dieses Termins hatte unter anderem Polen gedrungen. Beim Handel mit CO2-Zertifikaten können Unternehmen, die umweltfreundlich produzieren oder Strom erzeugen, nicht benötigte zugeteilte Rechte über die Börse verkaufen. Wer mehr braucht, muss zusätzliche erwerben.

Wegen der Wirtschaftskrise sind seit Jahren zu viele Rechte auf dem Markt, und die Preise der Zertifikate deshalb im Keller. So entsteht kaum ein Anreiz für zusätzlichen Klimaschutz. Die EU will über eine sogenannte Marktstabilitätsreserve die Zertifikate-Menge reduzieren. In den Verhandlungen einigte man sich nun auf den Entwurf für einen Gesetzestext, der aber noch weitere Hürden nehmen muss, bevor er in Kraft treten kann - etwa eine Abstimmung im Europaparlament.

(REU)
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