Internetkäufe EU-Kommissarin will Online-Handel erleichtern

Berlin · Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Online-Handel in Europa erleichtern. Dazu soll eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung mit dem Ziel eingeleitet werden, Hürden zu erkennen und zu beseitigen.

 Schöne neue Shopping-Welt: Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Online-Handel in Europa erleichtern.

Schöne neue Shopping-Welt: Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Online-Handel in Europa erleichtern.

Foto: istock/sturti

Die EU-Kommission will möglichen Wettbewerbsverstößen im Online-Handel auf den Grund gehen. Die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager kündigte am Donnerstag an, in der kommenden Woche einen Vorschlag für eine entsprechende Sektoruntersuchung im Internet-Handel vorzulegen. Demnach gibt es Hinweise darauf, dass "Unternehmen möglicherweise Maßnahmen treffen, um den grenzüberschreitenden elektronischen Handel einzuschränken".

Die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes in der EU ist eines der Großprojekte der neuen EU-Kommission. "Es ist höchste Zeit, die verbleibenden Hindernisse für den elektronischen Handel aus dem Weg zu räumen", erklärte Vestager, die den Vorschlag der EU-Kommission bei einer Veranstaltung in Berlin ankündigte. Das "Hauptaugenmerk" der Untersuchung soll demnach "insbesondere auf vertraglichen Hemmnissen" beim Verkauf von Waren und digitalen Inhalten liegen.

Engergiewesen, Finanzdienstleistungssektor, Pharmaindustrie

Im vergangenen Jahr tätigten laut Kommission rund die Hälfte aller Verbraucher in der EU Käufe über das Internet. Allerdings nutzten demnach nur 15 Prozent von ihnen Händler aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Dies weise auf "erhebliche Hindernisse" hin, erklärte die Kommission. "So kann Verbrauchern zum Beispiel durch Techniken wie das Geoblocking aufgrund des Wohnsitzes oder von Kreditkartendaten der Zugang zu bestimmten Websites verwehrt werden."

Bei einer Sektoruntersuchung prüft die EU-Kommission, ob in einer bestimmten Branche der Wettbewerb beschränkt oder verzerrt wird. Dabei geht sie zunächst nicht gegen einzelne Unternehmen vor, im Zuge der Untersuchung ist dies aber möglich. Die Instrumente sind dieselben wie bei einem normalen Wettbewerbsverfahren und können bis zu Durchsuchungen bei betroffenen Firmen reichen. Die Kommission hat bereits in verschiedensten Bereichen Sektoruntersuchungen eingeleitet, darunter im Energiewesen, dem Finanzdienstleistungssektor und in der Pharmaindustrie.

(REU)
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