Steuerzahler soll besser geschützt werden EU-Parlament macht Weg für Bankenunion frei

Luxemburg · Mit der Bankenunion soll ein besserer Schutz vor Finanzkrisen einher gehen. Das Vorhaben hat am Dienstag nun die letzte Hürde genommen: Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit dafür gestimmt.

Fragen und Antworten zur Bankenabwicklung
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Foto: AP, AP

Das EU-Parlament stimmte in Straßburg mit breiter Mehrheit für den Aufbau eines einheitlichen Mechanismus zur Abwicklung maroder Geldhäuser (SRM). Mit den Regeln sollen die Steuerzahler künftig seltener zur Kasse gebeten werden, wenn ein großes Institut ins Straucheln gerät. Stattdessen müssen Aktionäre, Gläubiger und vermögende Sparer mehr bluten.

Für die dazugehörige Richtlinie machten die EU-Abgeordneten ebenso den Weg frei wie für neue Regeln zur Einlagensicherung. Die Details des Abwicklungsmechanismus waren Mitte März in einer Marathonsitzung zwischen EU-Parlament, EU-Mitgliedsländern und EU-Kommission festgezurrt worden.

"Die EU ist die erste Wirtschaftsregion weltweit, die eine Bankenunion und damit ein ausgefeiltes System zur Vermeidung von Bankenkrisen entwickelt hat", lobte der CDU-Europaabgeordnete Burkhard Balz. Der Abwicklungsmechanismus ist neben der gemeinsamen Aufsicht für die größten Banken der Euro-Zone unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) die zweite Säule der Bankenunion.

Ein fünfköpfiges Exekutiv-Board des SRM soll künftig maßgeblich darüber befinden, ob eine Abwicklung ausgelöst wird. Nur wenn anschließend die EU-Kommission der Entscheidung des Board nicht zustimmt, wird der Ministerrat der Mitgliedsländer eingeschaltet. Der zum SRM gehörende Abwicklungsfonds (SRF) wird innerhalb von acht Jahren mit insgesamt 55 Milliarden Euro aufgefüllt.

In den Verhandlungen mit den Mitgliedsländern hatte das Parlament die Stärkung der Rolle der EU-Kommission und die kürzere Aufbauphase des Fonds durchgesetzt. Der SRM startet am 1. Januar 2015, nachdem die EZB die Aufsicht übernommen hat. Daneben verpflichtet die Richtlinie zur Einlagensicherung die Banken, künftig 0,8 Prozent der geschützten Einlagen in nationalen Sicherungstöpfen vorzuhalten. Geschützt sind Spargelder bis zu 100.000 Euro pro Kunde.

(REU)
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