Sanktionen möglich EU-Parlament will Rechtsstaatlichkeit in Ungarn prüfen

Straßburg · Das Europaparlament will die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn auf den Prüfstand stellen. In dem Verfahren soll auch der Artikel 7 des EU-Vertrags erstmals aktiviert werden, der im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Grundwerte der EU Sanktionen vorsieht.

 Der umstrittene ungarische Ministerpräsident Viktor Orban Ende April in Brüssel.

Der umstrittene ungarische Ministerpräsident Viktor Orban Ende April in Brüssel.

Foto: dpa, zeus jai

Bislang wurde Artikel 7 noch nie angewendet. Aber: Die Entwicklungen in Ungarn unter der rechtsnationalen Regierung von Viktor Orban hätten in den vergangenen Jahren zu einer "erheblichen Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte geführt", heißt es in der mit deutlicher Mehrheit verabschiedeten Entschließung des Parlaments. So seien unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung, die akademische Freiheit, die Menschenrechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt worden.

Das Gleiche gelte für die Rechte von Minderheiten wie Roma, Juden oder Homosexuellen. Hinzu kämen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz und "besorgniserregende mutmaßliche Fälle von Korruption", kritisierte die EU-Volksvertretung. Insgesamt bedeute diese Situation "möglicherweise eine systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit".

Der Fall in Ungarn sei eine "Bewährungsprobe für die EU", hieß es in der Entschließung des Parlaments weiter. Sie müsse nun unter Beweis stellen, dass sie "willens und in der Lage ist", auf Verletzungen ihrer Grundwerte durch einen Mitgliedstaat zu reagieren. Dies sei umso wichtiger, als es auch in anderen EU-Staaten "beunruhigende Anzeichen für eine ähnliche Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips" gebe.

(kess/AFP)
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