Grenzwerte zu oft überschritten EU rügt Deutschland wegen hoher Feinstaubbelastung

Brüssel · Deutschland schützt seine Bürger nach Darstellung der EU immer noch nicht ausreichend vor gefährlichem Feinstaub, der Krankheiten wie Asthma oder Krebs auslösen kann.

Feinstaub und Umweltzonen: Sieben Fakten
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Foto: ddp

Die Brüsseler EU-Kommission rügte am Mittwoch vor allem zu hohe Werte des Schadstoffs in Stuttgart und Leipzig und drohte mit rechtlichen Schritten. Damit geht ein Dauerstreit in die nächste Runde.

Die EU verpflichtet ihre Mitglieder seit 2005, hohe Feinstaubwerte einzudämmen. Denn die winzigen Teilchen werden eingeatmet und lösen Gesundheitsprobleme aus. Die Weltgesundheitsorganisation sieht darin die Ursache für 350.000 vorzeitige Todesfälle in Europa, davon 47.000 in Deutschland. Neben Lungenkrankheiten werden auch Herzinfarkte, Frühgeburten und Thrombosen mit Feinstaub in Verbindung gebracht.

Feinstaub entsteht beim Verbrennen vor allem in Fabriken, beim Heizen und im Verkehr. Um ihn zu reduzieren, wurden in Deutschland unter anderem Dieselrußfilter und Umweltzonen in Großstädten eingeführt. Per Verordnung ist ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft festgeschrieben. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hatte die Bundesregierung aber im Juni selbst eingeräumt, dass der Wert in einigen Regionen zu oft überschritten wird.

Dies rügte jetzt auch die EU-Kommission, die in den vergangenen Jahren immer wieder in Berlin nachgehakt und mehr Maßnahmen angemahnt hatte. Die Bilanz hat sich zuletzt verbessert: 2011 hatte die Kommission noch Überschreitungen in vier Ballungsräumen bemängelt, wie ein Kommissionssprecher erläuterte. Obwohl es nun nur noch zwei sind, mahnt die Kommission dringend zu raschem Handeln, um den bereits seit 2005 gültigen Schutz der Bevölkerung umzusetzen.

Welche Maßnahmen ergriffen werden, steht im deutschen Ermessen, wie der Sprecher sagte. Sollten die Grenzwerte aber nicht bald eingehalten werden, könnte die Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens den Europäischen Gerichtshof anrufen, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

(dpa)
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