Freiwillige Nebentätigkeit EU stoppt Ehrenamts-Verbot für Berufstätige
Düsseldorf/Brüssel · Die Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland sind nicht mehr in Gefahr. Das erfuhr unsere Redaktion von der EU-Kommission in Brüssel. Berufstätige Ehrenamtler müssen demnach nicht länger befürchten, dass ihnen die freiwillige Nebentätigkeit künftig gesetzlich untersagt wird.
"Die Kommission ist sich bewusst, dass freiwillige Feuerwehrleute eine Sonderrolle spielen und in vielen Mitgliedstaaten — besonders in ländlichen Gebieten — bei Notfällen unverzichtbar sind", sagte eine Sprecherin der Kommission. Das Thema sei deshalb vom Tisch.
Die Nachricht, dass europaweit eine zusätzliche ehrenamtliche Tätigkeit in die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden einbezogen werden sollte, hatte in Deutschland für große Unruhe gesorgt. Denn die ursprüngliche Absicht des EU-Sozialkommissars Laszlo Andor, zwischen den Arbeitszeiten ehrenamtlicher und hauptamtlicher Kräfte nicht mehr zu unterscheiden, hätte für Hunderttausende Freiwillige dramatische Folgen gehabt. Diese Obergrenze hätte nämlich Vollzeit-Berufstätigen die regelmäßige Mitarbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren, dem Roten Kreuz, den Hilfsdiensten, dem Reservistenverband oder dem Technischem Hilfswerk unmöglich gemacht.
Je nach juristischer Auslegung des Begriffs "berufsähnliche Tätigkeiten" wären auch Trainer in Sportvereinen, Karnevalsfunktionäre oder Führungskräfte in Schützenbruderschaften betroffen gewesen — insgesamt mehrere Millionen Deutsche. Dies wiederum hätte das Aus für viele freiwillige Dienste und Vereine bedeutet.
Feuerwehren und Sozialverbände in Deutschland laufen deshalb gegen die EU-Vorstellungen seit Monaten empört Sturm.
Der Deutsche Feuerwehrverband hatte auch die Kollegen in Österreich und Frankreich alarmiert. Bereits die Festlegung der 48-Stunden-Obergrenze durch die EU hatte für Proteste gesorgt, weil zum Beispiel die Bereitschaftsdienste der Berufsfeuerwehren nur noch schwer organisiert werden können. Die Deutsche Marine muss bei ihren Auslandseinsätzen seitdem sogar auf Tanker verzichten. Die Betriebsstoffversorger haben zivile Besatzungen, die, anders als Soldaten, unter die Arbeitszeitbegrenzung fallen.
Vermutlich aufgrund der breiten Protestwelle hat die EU die Festlegung der Details der neuen Arbeitszeitrichtlinie den Sozialpartnern übergeben. Ihnen werde man nicht hineinreden, sicherte eine Sprecherin von EU-Kommissar Andor zu. Beteiligt sind auch deutsche Arbeitgeber und der DGB. "Das Ehrenamt ist bei unseren Verhandlungen in Brüssel über die Revision der Richtlinie nicht Gegenstand", bestätigte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unserer Zeitung. Auch er geht deshalb sicher davon aus, dass die Freiwilligentätigkeit nicht mehr angetastet wird. "Die Kommission übernimmt erfahrungsgemäß unsere Vorschläge."