Rückschlag für Atomkraftbetreiber EuGH billigt Brennelementesteuer

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Brennelementesteuer gebilligt. Die Betreiber von Atomkraftwerken hatten das Urteil mit Spannung erwartet und die Steuer als ungerecht kritisiert.

Die NRW-Atomanlagen
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Foto: dapd

Es handelt sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied.

Die Steuer sorgt seit ihrer Einführung 2011 für Unmut bei den Betreibern von Atomkraftwerken. Vor vier Jahren wurde in Deutschland die Steuer auf Kernbrennstoffe eingeführt. Erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente werden mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert.

Dagegen klagten die Energiekonzerne - das Finanzgericht Hamburg forderte eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof, weil die Steuer einseitig die Betreiber von Atomkraftwerken belastet. Zudem könnte sie gegen EU-Recht verstoßen.

Daher musste der Staat zunächst die Steuer erstatten. Aber der Bundesfinanzhof entschied kurz vor Weihnachten, dass bis zu einer endgültigen juristischen Klärung die Steuer zu entrichten sei. Weil die Konzerne über zwei Milliarden Euro überwiesen, konnte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plötzlich über eine "schwarze Null" freuen - den ersten Haushalt ohne neue Schulden seit 1969.

Zuletzt hatt Eon-Chef Teyssen im Interview mit unserer Redaktion die Steuer kritisiert. "Ich halte die Weiterverfolgung dieser Brennelementesteuer einfach für politisch im höchsten Maße unseriös", so der Manager. Die Steuer sei 2011 eingeführt worden mit der Begründung, einen Teil der Zusatzgewinne aus der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke abzuschöpfen. Nach der Katastrophe von Fukushima ein paar Monate später sei die Laufzeit sogar verkürzt, die Steuer jedoch nicht abgeschafft worden.

(AFP)
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