Urteil des EuGH Arbeitnehmer dürfen bis zu 12 Tage am Stück arbeiten

Luxemburg · Beschäftigte in der EU müssen unter Umständen bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Ein Casino-Beschäftigter aus Portugal hatte geklagt.

 Außenansicht des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Archivbild).

Außenansicht des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Archivbild).

Foto: dpa, ase tmk lof cul

Die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss demnach nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden. Sie sei an einem beliebigen Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen möglich, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-306/16).

Damit kann ein Arbeitnehmer die Ruhezeit beispielsweise auch direkt zu Beginn eines Zeitraums nehmen und somit theoretisch bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten. Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden - zusätzlich zur täglichen Ruhezeit von elf Stunden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam mit dem Urteil einer Bitte eines portugiesischen Gerichts nach, das wissen wollte, wie die entsprechende Richtlinie auszulegen ist. Geklagt hat dort ein Casino-Beschäftigter.

Er musste manchmal an sieben aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten und hatte für den jeweils siebten Tag Überstundengeld gefordert. Der Mann will eine Entschädigung von seinem Arbeitgeber. Darauf hat der Kläger aber keinen Anspruch, wie der EuGH nun entschied.

(ate/dpa/afp)
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