Asylpolitik Gericht: Serbien sicherer Herkunftsstaat auch für Roma

Mannheim · Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemburg hat keine Zweifel an der Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat für Asylbewerber. Dies gelte auch für Angehörige des Volks der Roma, entschied der VGH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

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Foto: dpa, jst fdt

Geklagt hatte ein Mann aus Serbien, dessen Asylantrag als unbegründet abgelehnt worden war. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte er zunächst Erfolg: Das Gericht entschied damals, dass dem Kläger Schutz als Flüchtling zu gewähren sei, weil ihm in Serbien als Roma Verfolgung drohe.

Nun urteilte der VGH aber, der Gesetzgeber habe die Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat genau geprüft. Es gebe dort keine staatliche Verfolgung von Roma. Im Einzelfall könne zwar zugunsten des Asylbewerbers entschieden werden, dann müsse er aber schlüssig nachweisen, dass ihm in Serbien die Verfolgung drohe. Dies sei im aktuellen Fall nicht geschehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Serbien gilt seit November 2014 als sicherer Herkunftsstaat. Flüchtlinge von dort können dadurch schneller zurückgeschickt werden.

(dpa)
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