Eilantrag zu EZB-Anleihen-Kaufprogramm Gauweiler scheitert in Karlsruhe

Berlin · Es bleibt dabei: Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zum dauerhaften Eurorettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt wie geplant an diesem Mittwoch (12. September).

Karlsruhe verhandelt über ESM und Fiskalpakt
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Der Termin bleibe trotz des neuen Eilantrags des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler bestehen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.

Gauweiler hält den am 6. September gefassten Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für mögliche unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen finanzschwacher Staaten für verfassungswidrig.

Die EZB habe sich ohne demokratische Ermächtigung zu einem "Hyper-Rettungsschirm" konstituiert und damit eine völlig neue Situation für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des ESM-Vertrages geschaffen, argumentierte Gauweiler.

Er hatte beantragt, den Urteilstermin vom 12. September zu verschieben, falls das Gericht nicht bis Mittwoch über seinen Antrag entscheiden könne.

Aus Sicht des Verfassungsgerichts hat Gauweiler mit seinem neuen Antrag "sein Begehren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert".

Sein am 7. September eingegangener Antrag sei darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen, solange nicht der EZB-Rat seinen Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen aufgehoben und die Wiederholung eines solchen Beschlusses verbindlich ausgeschlossen habe. Das Gericht hatte am Montagnachmittag eigens über den Antrag Gauweilers beraten.

(REU)
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