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Nach Glühbirnen und Staubsaugern Jetzt will die EU auch Föhne und Akkuschrauber drosseln

Brüssel · Eigentlich wollte die EU der eigenen Regulierungswut ein Ende setzen. Doch nach Beschränkungen für Glühlampen oder Staubsaugern arbeitet die Europäische Kommission nun laut einem Medienbericht bereits an neuen Auflagen für 30 Haushaltsgeräte und andere Produkte. Betroffen sein sollen diesmal etwa Föhne oder auch Akkuschrauber.

 Auf der Liste für die neuen Vorgaben der EU sollen laut FAZ auch Föhne stehen.

Auf der Liste für die neuen Vorgaben der EU sollen laut FAZ auch Föhne stehen.

Foto: dpa, ped vfd fux rho

Als aufgrund der Auflagen der EU das Aus für die klassische Glühlampe kam, löste das bei vielen in Deutschland Kopfschütteln aus. Am 1. September tritt nun eine neue Verordnung in Kraft, die ebenfalls umstritten ist. Danach dürfen künftig nur noch Staubsauger mit maximal 1600 Watt verkauft werden. Hintergrund ist die sogenannte Ökodesign-Richtlinie. Mit ihr setzt die EU-Kommission Mindestanforderungen für den Energieverbrauch von Verbraucherprodukten bis hin zu großen Industriemaschinen. Und damit dürfte die Regulierungswut auch in Zukunft kein Ende haben.

Von Aquarien-Zubehör bis Videoprojektoren

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf ein internes Arbeitspapier der Kommission schreibt, wird bereits an neuen Detailvorgaben für weitere 30 Haushaltsgeräte und andere Produkte gearbeitet. In diesen Wochen, so heißt es in dem Bericht, treffe die EU-Behörde eine Vorentscheidung, welche Geräte und Produkte sie zwischen 2015 und 2017 regulieren will. Demnach könnten demnächst Fitnessgeräte, Akkuschrauber, Föhne, Rasenmäher, Smartphones oder auch Videoprojektoren betroffen sein.

Weitere Geräte, die von einer Drosselung betroffen sein könnten, seien Aufzüge, Gewächshäuser, Verstärker, aber auch Heizungen für Schwimmbecken, Wasserkocher, Zubehör für Aquarien, Sandstahlreiniger und Küchengeräte.

Zudem wolle die EU die Richtlinie noch weiter auslegen. Reguliere sie derzeit den Energieverbrauch selbst und den Einfluss, den ein Gerät auf den Energieverbrauch etwa eines Haushalts habe, solle künftig der Verbrauch von Ressourcen insgesamt im Mittelpunkt stehen. Entsprechend, so schreibt die Zeitung weiter, drohten auch Vorgaben, wie etwa ein Smartphone entworfen sein müsse, um möglichst viele dafür verwendete Rohstoffe wiederzugewinnen.

Endgültige Entscheidung im kommenden Jahr

Die endgültige Entscheidung, welche Produkte künftig neue Vorgaben bekommen sollen, solle im kommenden Jahr in enger Abstimmung mit den EU-Staaten und der Industrie getroffen werden, um anschließend gemeinsam Mindestanforderungen zu erarbeiten. Allerdings, so heißt es in dem Bericht weiter, gelte es innerhalb der EU-Kommission als unwahrscheinlich, dass die Liste noch wesentlich geändert oder spürbar gekürzt werde. Anders lasse sich das EU-Energiespar-Gesamtziel von 30 Prozent für das Jahr 2030 nicht erreichen.

Neben den neuen Regeln für Staubsaugern werden in diesem und im nächsten Jahr übrigens noch andere Auflagen für Haushaltsgeräte in Kraft treten. Ab 1. November betrifft dies Wäschetrockner und ab Januar 2015 Kaffemaschinen. Bei letzteren geht es darum, dass es eine automatische Abschaltung der Warmhaltefunktion der Platten geben muss.

(das)
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