Karlsruhe billigt EZB-Kurs Richtiges Euro-Urteil

Meinung | Düsseldorf · Das Bundesverfassungsgericht billigt die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB). Das ist juristisch und ökonomisch vernünftig.

Fragen und Antworten zum EZB-Staatsanleihekauf-Programm
Infos

Fragen und Antworten zum EZB-Staatsanleihekauf-Programm

Infos
Foto: dpa, lof tba lof

Der große Knall bleibt aus. Das Bundesverfassungsgericht lässt die Kläger um Peter Gauweiler abblitzen, die im Programm zum Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank einen Verstoß gegen das Grundgesetz sehen. Zugleich geben sie Staat und Bundesbank einmal mehr Leitplanken für künftiges Handeln mit. Damit haben die Karlsruher Richter ein in jeder Hinsicht richtiges Urteil gefällt.

Juristisch: Sie haben einen Bruch mit dem Europäischen Gerichtshof vermieden, der vor Monaten bereits grünes Licht für die EZB-Politik von 2012 gegeben hat. Das stärkt die Rechtssicherheit in Europa. Schließlich hatten die Karlsruher Richter, die zunächst erhebliche Kritik an der EZB hatten, diese aber nicht selbst zu Fall bringen wollten, den Fall an Luxemburg verwiesen. Es wäre absurd gewesen, erst die Europa-Richter anzurufen und anschließend deren Entscheidung zu ignorieren.

EZB: Der Werkzeugkasten der Zentralbank
Infos

EZB: Der Werkzeugkasten der Zentralbank

Infos
Foto: dpa, dan cul vfd

Ökonomisch: Auch in der Sache ist die Entscheidung richtig. Als auf dem Höhepunkt der Euro-Krise 2012 der Politik nichts mehr einfiel, um die Spekulation gegen Italien und Spanien zu stoppen und den drohenden Zerfall der Euro-Zone zu verhindern, sprang EZB-Präsident Mario Draghi ein. Sein berühmtes "whatever it takes" (die EZB werde alles tun, was nötig sei) hat den Euro gerettet. Schon allein seine Ankündigung reichte, bis heute hat die EZB keine einzige Anleihe nach dem so genannten Programm "Outright Monetary Transactions" (OMT) gekauft.

Die Verfassungsrichter betonen, dass auch die Europäische Zentralbank trotz ihrer Unabhängigkeit grundsätzlich der richterlichen Kontrolle unterliegt, dass die EZB aber speziell mit dem OMT-Programm ihre Kompetenzen nicht offensichtlich überschritten hat. Wichtig ist nur, dass der Bundestag das Ganze überwacht.

Warum urteilte Karlsruhe nicht gleich so? Dass in der Euro-Zone an vielen anderen Stellen Reparaturbedarf besteht und die Politik noch viel nacharbeiten muss, bleibt davon ja unberührt.

(anh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort