EU-Parlament Kein Zugriff für Fahnder auf Flug-Passagierdaten

Brüssel · Fahnder in Europa sollen im Kampf gegen Kriminalität und Terror nicht auf zentral gespeicherte Angaben von Flugreisenden zugreifen können.

Der Innenausschuss des Europaparlaments hat gestern den Gesetzesentwurf der EU-Kommission für die umstrittene Daten-Sammlung mit knapper Mehrheit durchfallen lassen. 30 Abgeordnete, vor allem Linke, Grüne und Liberale stimmten dagegen. 25 Parlamentarier, vor allem Konservative, unterstützten den Vorschlag der Kommission.

Die EU-Exekutive wollte die Airlines verpflichten, 19 Angaben über Fluggäste, die in die EU ein- oder ausreisen, an zentrale Registerstellen in den Mitgliedstaaten weiterzuleiten. Sie sollten dort bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Dies sollte für Angaben wie etwa Reiseroute, Anschrift, Telefon- und Kreditkartennummer sowie Informationen zum Gepäck gelten. Innereuropäische Flüge sollten nicht betroffen sein.

Die Polizeibehörden der Länder sollten die Angaben im Kampf gegen Terrorismus und Schwerverbrechen nutzen können. Auch eine Weitergabe an einen Drittstaat sollte in konkreten Einzelfällen möglich sein.

"Die automatische Rasterfahndung an Hand von Gefahrenprofilen ohne konkreten Verdacht und ohne richterlichen Beschluss wäre zur Norm geworden", sagt Jan Philipp Albrecht, Grünen-Datenschutzexperte im Europaparlament. Er hält das Kommissionsvorhaben nun für "politisch begraben".

Die Gegner im Parlament bezweifeln, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und wirklich notwendig sind. "Die Richtlinie hätte die Bürger pauschal unter Generalverdacht gestellt, ohne dass ein Mehrwert erkennbar ist! Deswegen ist es gut, dass dieser unsägliche Vorstoß vom Tisch ist", so SPD-Innenexpertin Birgit Sippel.

Ist er allerdings noch nicht ganz: denn nach dem Votum des Ausschusses wird der Kommissionsvorschlag nun an ein internes Gremium des EU-Parlaments verwiesen, das klären soll, ob es doch noch eine Abstimmung im Straßburger Plenum gibt. Das haben die Konservativen beantragt, die für die Pläne sind. Eine Mehrheit unter den EU-Staaten im Rat unterstützt den Richtlinienvorschlag ebenfalls und strebt eine Ausweitung auf innereuropäische Flüge an.
Die Befürworter argumentieren, der derzeitige Flickenteppich an Rechtregelungen schwäche den Datenschutz.

Derzeit hat von den 27 EU-Mitgliedstaaten Großbritannien ein voll funktionsfähiges Datensammel-System, während fünf andere (Frankreich, Dänemark, Schweden, Belgien und die Niederlande) diese Daten in begrenztem Umfang nutzen oder ihre Verwendung testen. Bei einem Flug von Frankfurt nach London werden also jetzt schon Daten nach britischem Recht gesammelt.
Der Vorschlag der Kommission ist das europäische Pendant zu einem Abkommen mit den USA. Es verpflichtet Europas Fluglinien, die Daten für alle US-Flüge an die amerikanischen Behörden weiterzugeben. Der Vertrag erlaubt den US-Behörden zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität den Zugriff und die 15-jährige Speicherung von 19 personenbezogenen Daten von Flugreisenden in den USA.

Das Europaparlament hatte im April vergangenen Jahres ungeachtet der Bedenken von Datenschützern dem Abkommen zugestimmt. Die durchgefallene EU-Richtlinie sollte nun regeln, wie Europas Strafverfolgungsbehörden mit solchen Daten umgehen können.

(jco/das)
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